Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

21. Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 114g HGO

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0120


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2009, DS I
    (A) 508, Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der
    Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach wird wie
    folgt ergänzt:

    Für zusätzliche Kosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher Arbeiten,
    erhöhter Submissionsergebnisse sowie witterungsbedingten Bauzeit-
    verzögerungen - werden vorbehaltlich der Prüfung durch das Revisionsamt -
    weitere Mittel in Höhe von 150.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht
    sich damit von 10.000.000,00 € um 150.000,00 € auf 10.150.000,00 €.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 € werden überplanmäßig nach
    § 114g HGO in 2011 wie folgt bereitgestellt:

    USK 20500.94000 „Grundschule Buchhügel, Gesamtsanierung und Erweiterung
    SIP/ZIP (01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50.

3. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über das USK 20000.94800
    „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen (03.01.01)“, SK 09510000,
    Projekt 401030000004.

4. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
    Hessen liegt vor. Die Förderrichtlinien zum Sonderinvestitionsprogramm des
    Landes Hessen schreiben zwingend vor, dass für alle Projekte im Programm bis
    zum 31.12.2011 sämtliche Schlussrechnungen gestellt sein müssen.

5. Die Abwicklung der Maßnahme ist der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung