Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0108/1Ausgegeben am 01.12.2011
Eing. Dat. 30.11.2011
Einschränkung und Beendigung des Einsatzes von Laubbläsern in Offenbach
Änderungsantrag CDU vom 30.11.2011
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, vor Inangriffnahme der im Ursprungsantrag genannten Maßnahmen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten ab Beschlussfassung zu berichten:
1. Ob die ESO GmbH den beschriebenen Laubbläserverzicht durch vorhandenes
Personal abdecken kann;
2. Welche Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH
eventuell notwenige Personalverstärkung durch geringfügig Beschäftigte, erweitert
geringfügig Beschäftigte oder sozialversicherungspflichtige neue Mitarbeiter
anfallen;
3. Ob die zusätzlich anfallenden Arbeiten auch an private Dienstleister vergeben
werden können und welche Kosten hierfür entstehen;
4. Wie sich diese obengenannten Kosten je nach Alternative auf die Höhe der
Straßenreinigungsgebühren auswirkt.
Der Bericht des Magistrates soll eine Wertung und eine Empfehlung enthalten.
Begründung:
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