Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

 

11. Einschränkung und Beendigung des Einsatzes von Laubbläsern in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW, 2011-16/DS-I(A)0108
Änderungsantrag CDU vom 30.11.2011, 2011-16/DS-I(A)0108/1
Änderungsantrag Die Linke. vom 07.12.2011, 2011-16/DS-I(A)0108/2


Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0108

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. den Einsatz von motorbetriebenen, tragbaren Laubbläsern durch städtische
    Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer
    im Stadtgebiet ab sofort schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, diesen so schnell
    wie möglich ganz einzustellen. Binnen Jahresfrist ist im Ausschuss Umwelt, Planen,
    Bauen über die entsprechende Entwicklung zu berichten.

2. nach Abschaffung der Laubbläser einzelne Geräte im Bestand zu belassen, um bei
    „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden Verkehrssicherungs-
    pflicht nachzukommen. 

3. auf der städtischen Internetseite über die gemäß Immissions-Schutzgesetz einge-
    schränkten Einsatzzeiten von Laubbläsern in Wohngebieten (nach Baunutzungsver-
    ordnung) zu informieren und für den Verzicht auch im privaten Bereich zu werben.

Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,

ob, wie und zu welchen Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH u. U. nötige Personalverstärkung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden kann.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0108/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

1. den Einsatz von motorbetriebenen, tragbaren Laubbläsern durch städtische
    Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren
    Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel,
    diesen so schnell wie möglich ganz einzustellen. Binnen Jahresfrist ist im
    Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen über die entsprechende Entwicklung zu
    berichten.


2. nach Abschaffung der Laubbläser einzelne Geräte im Bestand zu belassen,
    um bei „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden
    Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

3. auf der städtischen Internetseite über die gemäß Immissions-Schutzgesetz
    eingeschränkten Einsatzzeiten von Laubbläsern in Wohngebieten (nach
    Baunutzungsverordnung) zu informieren und für den Verzicht auch im privaten
    Bereich zu werben.

Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,

ob, wie und zu welchen Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH u. U. nötige Personalverstärkung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarktes realisiert werden kann.

2011-16/DS-I(A)0108/1
Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion per Mail am 07.12.11 zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2011-16/DS-I(A)0108/1 nachgesehen werden.

2011-16/DS-I(A)0108
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. den Einsatz von motorbetriebenen, tragbaren Laubbläsern durch städtische Bediens-
    tete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadt-
    gebiet ab sofort schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, diesen so schnell wie mög-
    lich ganz einzustellen. Binnen Jahresfrist ist im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen
    über die entsprechende Entwicklung zu berichten.

2. nach Abschaffung der Laubbläser einzelne Geräte im Bestand zu belassen, um bei
    „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden Verkehrssicherungs-
    pflicht nachzukommen. 

3. auf der städtischen Internetseite über die gemäß Immissions-Schutzgesetz einge-
    schränkten Einsatzzeiten von Laubbläsern in Wohngebieten (nach Baunutzungsver-
    ordnung) zu informieren und für den Verzicht auch im privaten Bereich zu werben.



Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,

ob, wie und zu welchen Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH u. U. nötige Personalverstärkung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden kann.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung