Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0125Ausgegeben am 07.12.2011

Eing. Dat. 07.12.2011

 

 

 

 

Rettungsschirm für notleidende Städte und Gemeinden statt für
EU-Pleitestaaten! (Haushaltsbegleitantrag)
Antrag der Republikaner vom 07.12.2011 zu DS-I(A)0100


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung auf, analog dem Rettungsschirm für EU-Pleitestaaten, einen Rettungsschirm für überschuldete deutsche Städte und Gemeinden - wie beispielsweise die Stadt Offenbach - zu installieren.

Der Magistrat der Stadt Offenbach, der hessische Städtetag, die hessische Landesregierung, der deutsche Städte- und Gemeindebund sowie Bundesrat und Bundestag werden gebeten, das Anliegen zu unterstützen.


Begründung:

 

Mit vollen Händen wirft die Bundesregierung Milliarden Euro Steuergelder in die Haushaltslöcher bankrotter EU-Staaten. Für die heimischen Kommunen selbst bleibt nichts mehr übrig. Stattdessen wird die Finanzierung immer weiterer Vorgaben des Bundes auf die Kommunen abgewälzt. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Novellierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes, die im Offenbacher Stellenplan für 2012 zu einer Ausweitung um 3,5 Stellen führt.

 

Dies führt dazu, daß in den Kommunen immer mehr Sporthallen, Schwimmbäder, Theater und Museen geschlossen werden müssen, öffentliche Bauten, wie beispielsweise Schulen, nach und nach verfallen und im öffentlichen Personennahverkehr bei Bussen und Bahnen drastisch gespart werden muß. In Nordrhein-Westfalen ist die Finanznot der Kommunen am größten: 138 der 396 Städte haben in NRW bereits einen Nothaushalt und finanzieren sich über so genannte »Kassenkredite«.

 

Hessischen Kommunen, wie der Stadt Offenbach, ist dieser Weg zwischenzeitlich gesetzlich verwehrt, denn immer mehr Kämmerer nutzten die Möglichkeit, um sich günstig zu refinanzieren und einen großen Teil der laufenden Kosten zu begleichen. Kassenkredite sind vergleichbar mit dem Dispo eines Girokontos. Sie sind dafür gedacht, finanzielle Engpässe zu überbrücken, wenn die öffentlichen Stellen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen. Es sind kurz- oder mittelfristige Darlehen, mit denen vorübergehend die ordnungsgemäße Funktion der öffentlichen Wirtschaft gewährleistet werden soll. Im Normalfall wird diese Form von Krediten für den Zeitraum von einem Jahr vergeben und muss auch innerhalb von zwölf Monaten wieder zurückgezahlt werden. Die Regelung ist zwischenzeitlich allerdings reine Theorie, in Deutschlands Kommunen regiert die blanke Finanznot.

 

Mit insgesamt ca. 126 Milliarden Euro stehen Deutschlands Kommunen bei Kreditinstituten, von denen 95% der Kredite kommen, in der Kreide. Darüber hinaus sind alleine nur zum Erhalt der kommunalen Infrastruktur bis zum Jahr 2020 bundesweit weitere 700 Milliarden Euro erforderlich. Es brennt also lichterloh. Vielfach resultiert die Verschuldung der Gemeinden aus sozialen Wohltaten der Bundes- und Landesregierung ohne finanziellen Ausgleich, obwohl nach dem Verursacherprinzip die Kosten von Bund und Land zu übernehmen wären.

 

Aufgrund der weltweiten Schulden- und Finanzkrise, die einen Großteil der Banken selbst in Bedrängnis gebracht hat, beginnt nunmehr das Knausern bei der Vergabe von weiteren Darlehen an Städte und Gemeinden. Jüngst sorgte die genossenschaftlich organisierte WL-Bank aus Münster für bundesweites Aufsehen, als sie offiziell verkündete, keine Kredite mehr an klamme Kommunen zu vergeben. Weitere Institute dürften dem Beispiel folgen. So beobachtet der Deutsche Städtetag bereits mit großer Sorge die sinkende Bereitschaft von Banken zur Vergabe von Krediten an besonders finanzschwache Kommunen.