Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0004Ausgegeben am 05.07.2011

Eing. Dat. 26.05.2011

 

 

 

Grüne Pfeile für Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011,

DS I(A)684 und DS I(A)684/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 138/11 vom 25.05.2011


Die Stadtverordnetenversammlung hat  am 24.02.2011folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kreuzungen im Stadtgebiet sich für das Anbringen sogenannter „Grüner Pfeile“ eignen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob es an Kreuzungen im Stadtgebiet die Möglichkeit gibt, die Anzahl der Ampeln zu reduzieren, um den Verkehrsfluss zu erhöhen und damit auch die Schadstoffbelastung zu reduzieren.

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den neu angeschafften Verkehrsrechner zur Optimierung der Ampelphasen einzusetzen und dadurch den Verkehrsfluss zu erhöhen.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

1. Anbringung von grünen Pfeilen:

 

Mit dem Erlass des „Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten“ zur Einführung der Grünpfeil-Schilder 1994 wurden Einsatzkriterien benannt, die bei einer Anordnung strikt einzuhalten sind.

 

1999 hat eine Projektgruppe „Grünpfeil“ der Bundesanstalt für Straßenwesen verschiedene Forschungsprojekte zum Grünpfeil ausgewertet, Fakten und Erfahrungen dokumentiert und Empfehlungen für den Einsatz des Grünpfeil-Schildes erarbeitet. Dies war Grundlage für die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur StVO im Februar 2001.

 

Diese Projektgruppe bezeichnet unter anderem das Grünpfeil-Schild als “nur ein kleines Detail im städtischen Straßenverkehr. Sein Beitrag zu flüssigerem Verkehr sei lokal und nur in engen Grenzen wirksam. Bei vorsichtiger und zurückhaltender Anwendung und unter Beachtung der Einsatzkriterien ist die Anbringung allerdings vertretbar.“


In Offenbach wurden 1994 alle Lichtsignalanlagen nach den vorgegebenen Einsatzkriterien überprüft und zunächst 6 Grünpfeil-Schilder angeordnet. Bis heute waren zeitweise 15 Grünpfeil-Schilder installiert, die zum Teil aus Verkehrssicherheitsgründen oder auf Grund von Knotenpunktsumbaumaßnahmen wieder entfernt werden mussten.

Eine im März 2011 durchgeführte Überprüfung der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte hat ergeben, dass ohne großen Aufwand bei 4 Knotenpunkten 5 Grünpfeil-Schilder angebracht werden können. Mit zusätzlichen Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt wären 3 weitere Grünpfeil-Schilder möglich.

 

In der Anlage ist eine Übersicht der zurzeit vorhandenen, der entfallenen und der möglichen Grünpfeil-Schilder beigefügt.

 

 

2. Reduzierung der Anzahl von Lichtsignalanlagen:

 

In Offenbach sind derzeit 141 Lichtsignalanlagen im Einsatz. Davon werden 54 (das sind rund 38 %) rund um die Uhr betrieben. Rund 62 % der Anlagen werden nachts, in der Regel von 22 bis 6 Uhr, abgeschaltet.

38 Signalanlagen dienen ausschließlich dem Schutz der Fußgänger. Zum Teil werden diese Anlagen nur auf Anforderung geschaltet , d. h. ein Fußgänger muss auf eine Taste drücken, um Grün zu erhalten.

 

Drei Lichtsignalanlagen im Nordend, die in erster Linie der Schulwegsicherung dienen, entfallen zukünftig im Zuge der Tempo 30-Zone. Hierfür werden aktuell die Maßnahmen für den Rückbau geplant.

 

Grundsätzlich bedeutet ein Rückbau einer Lichtsignalanlage nicht zwangsläufig eine Verflüssigung des Verkehrs, da ohne Lichtsignalanlage in den untergeordneten Strömen erhebliche Rückstaus entstehen können. Lichtsignalanlagen dienen nicht nur der Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs, sondern sind auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit von erheblicher Bedeutung. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für die sichere Führung des Rad- und des Fußverkehrs – hier insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen und Kinder sowie blinde und sehbehinderte Personen.

 

Da bezüglich einer eventuellen Reduzierung der Lichtsignalanlagen viele, z.T. auch  gegensätzliche Belange zu beachten sind, soll ein Arbeitskreis, bestehend aus: Verwaltung, Feuerwehr, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsplanung, Polizei, Verkehrsbetriebe und Mitglieder von Auto-, Behinderten-, Fahrrad- und Fußgängerverbänden für diese Überprüfung gebildet werden. Die Ergebnisse dieses Arbeitskreises werden dann in der Verkehrskommission vorgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung berichtet.


3. Einsatz des Verkehrsrechners zur Optimierung der Signalsteuerung:

Ein neuer Verkehrsrechner wurde angeschafft und ist seit dem 17.12.2010 in Betrieb. Zur weiteren Optimierung werden aktuell noch Feinabstimmungen der unterschiedlichen Verkehrsabhängigkeiten erarbeitet.

 

Zudem werden die Arbeitsaufträge, die sich aus dem Klimaschutzkonzept ergeben, sukkzessive abgearbeitet.

 

Anlage: Knotenpunkte, Stand 03/2011