Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2011

 

 

12. Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Gleichstellen – Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft“
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 087/11 (Dez. I, Amt 18) vom 06.04.2011
2011-2016/DS-I(A)0002


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach  bewirbt sich um Fördermittel des Bundes und des
    Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des vom Bundesministerium für
    Arbeit und Soziales (BMAS) ausgeschriebenen Programms „Gleichstellen -
    Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft“ mit dem Ziel, ein betriebliches
    Modellprojekt „Frauen – Stärken – Offenbach“ zu installieren.

2. An der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Programms 
    beteiligen sich von Seiten der Stadt Offenbach

    - die OVB Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH
    - die EEG Entwicklung, Erschließung, Gebäudemanagement GmbH
    - die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH
    - die Berufsfeuerwehr 

3. Die Laufzeit beträgt drei Jahre (2011 -2013).

4. Nach der Bewilligung von Fördergeldern aus dem o.g. Programm ist der
    Stadtverordnetenversammlung ein Aktions-, Durchführungs- und
    Steuerungsprogramm zum Beschluss vorzulegen.

5. Unter Federführung des Dezernates I (Referat Frauenbüro) wird zur Umsetzung 
    eine Steuergruppe eingesetzt. Dieser sollen  angehören:

    - federführend die Leiterin des Referates Frauenbüro
    - die Frauenbeauftragte der Berufsfeuerwehr
    - je 1 Vertreterin / 1 Vertreter der beteiligten Unternehmen OVB, EEG, ESO
    - je 1 Vertreterin / 1 Vertreter der Berufsfeuerwehr
    - 1  Vertreterin / Vertreter des Amtes für Arbeitsförderung

6. Die Kosten des Projekts werden durch die Gesamtfinanzierung des Projekts
    sichergestellt. Gemäß der Inaussichtstellung durch das BMAS können in den
    Jahren 2011, 2012 und 2013 insgesamt maximal 960.000 € Förderung aus
    Bundes- und ESF-Mitteln realisiert werden. Die Stadtverwaltung Offenbach und
    die unter 2. genannten Akteure stellen dieser Förderung eine Kofinanzierung in
    Höhe von 240.000 € entgegen. Diese wird in Höhe von 90.000 € von der SOH und
    in Höhe von 150.000  € von der Stadt Offenbach / Berufsfeuerwehr gewährleistet.
    Hierfür werden in den nächsten 3 Jahren insgesamt 45.000 € zusätzlich im
    Haushalt veranschlagt, die restlichen 105.000 € sind Personalkosten, die zu 100%
    durch Bundesmittel und Mittel des Frauenbüros refinanziert und an den
    Personalkostenetat auf Anforderung erstattet werden.

7. Zur Durchführung des Projekts werden im Produkt 01.01.06 „Tatsächliche
    Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen“ zwei Untersachkonten unter SK
    54790001 „Erstattung von sozialen Leistungen von der EU“, USK 02010.16420
    „Drittmittel-geförderte Projekte EU“ und SK 54790003 „Erstattung von sozialen
    Leistungen vom Bund“, USK 02010.16000 „Drittmittel-geförderte Projekte Bund“
    zur Verbuchung der Fördermittel und ein Untersachkonto unter SK 71240013
    „Zuschuss Frauenförderung“, USK 02010.67420 „Gleichstellen – Bundesinitiative
    für Frauen in der Wirtschaft“ zur Verbuchung der Ausgaben eingerichtet.
    Die Einnahmekonten werden mit den Ausgabekonten für deckungsfähig gem. § 19
    Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt. Die Ansätze auf den Ausgabekonten sind zu dem
    übertragbar gem. § 21 Abs. 1 GemHVO-Doppik.
    Für das Haushaltsjahr 2011 werden auf dem Ausgabenkonto 12.160 € Eigenmittel
    und die zusätzlichen Fördergelder veranschlagt. Der Eigenanteil wird finanziert
    durch Einsparungen bei USK 02010.71720 „Zuschuss Frauenhaus“ i.H.v. 7.840 €
    und USK 02010.77120 „ Zuschuss zur pädagogischen Arbeit mit Kindern im
    Frauenhaus“ i.H.v. 4.320 €. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2011.
    Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird jeweils ein Eigenanteil von 15.000 €
    für Berufsorientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere zugunsten
    der Personalrekrutierung und –entwicklung bei der Berufsfeuerwehr Offenbach
    und die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 30.05.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung