Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2011

 

 

16.    Sanierung Tiefgarage Rathaus Offenbach
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 113/11 (Dez. I, Amt 60) vom 11.05.2011
2011-16/DS-I(A)0009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Sanierung Tiefgarage Rathaus Offenbach auf Grundlage der von den
    Ingenieurbüros Grontmij GmbH und ETA in Zusammenarbeit mit dem Büro
    CODEMA International GmbH erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung mit 2.500.000,00 € einschl. Planungskosten
    wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.500.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Restmittelübertragung bei
    dem Untersachkonto 06300.94090 – „Tiefgarage Rathaus (01.01.13)“ SK
    09510000 - Projekt 101010000000 Produkt 01.01.13 wie folgt:

    Haushaltsmittel 2010 und früher:                  1.500.000,00 €
    Haushaltsmittel 2011:                                      650.000,00 €
    Haushaltsmittel 2012:                                     350.000,00 €
    Gesamt:                                                       2.500.000,00 €

    Zum Zwecke der Beauftragung steht im Haushaltsplan 2011 eine    
    Verpflichtungserklärung (VE) von 350.000,00 € zur Verfügung.

3. Gemäß Stadtverordneten-Beschluss vom 26.08.2010 (DS I (A) 626/1 – Pkt. 6)
    ist zu beachten: „die Sanierungsarbeiten an der Rathaustiefgarage
    werden zurückgestellt, bis der geplante Wettbewerb zur Neugestaltung des
    Stadthofes abgeschlossen ist und die Planungen für die beiden Vorhaben
    aufeinander abgestimmt sind. Die Bauarbeiten sind ebenfalls entsprechend
    aufeinander abgestimmt auszuführen“. Die Realisierung ist deshalb in
    Abstimmung mit der Umgestaltung des Stadthofes nach derzeitigem
    Planungsstand für den Zeitraum Juni bis Dezember 2012 vorgesehen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 30.05.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung