Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0021Ausgegeben am 26.05.2011

Eing. Dat. 26.05.2011

 

 

 

Keine Kürzung im Ausbildungsbudget
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.05.2011, 2011-16/DS-I(A)0021


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main fordert die Landesregierung auf, die Kürzungen von 7 Millionen Euro im Ausbildungsbudget - davon alleine rund 240.000 Euro für Maßnahmen in der Stadt Offenbach - durch das Hessische Sozialministerium unverzüglich rückgängig zu machen.


Begründung

Mit Schreiben vom April 2011 teilt die Landesregierung den Trägern von Ausbildungsmaßnahmen mit, dass „die noch im Dezember 2010 angekündigte Höhe des Ausbildungsbudgets nicht in voller Höhe eingelöst werden“. Danach hätten sie mit einer Kürzung von über 40 Prozent der Gelder noch für das Jahr 2011 zu rechnen. In der Stadt Offenbach führt diese Maßnahme zu einer Verminderung des Bewilligungsvolumens in Höhe von rund 240.000 Euro im Zeitraum 2011 – 2015. Damit sinkt die  Anzahl der hierüber finanzierten Plätze in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung von 52 um 22 auf 30 Plätze.

Hierbei handelt es sich um Ausbildungsmaßnamen bei unterschiedlichsten Trägern, die  besonders für benachteiligte Jugendliche vorgesehen sind; etwa junge Erwachsene, die bereits Berufsvorbereitungsmaßnahmen ohne Vermittlungserfolg durchlaufen haben oder bei denen weitere individuelle Problemlagen vorhanden sind. Insofern ist von den Kürzungen ausschließlich ein Personenkreis betroffen, der nicht von einem Wirtschaftsaufschwung profitiert, da sich normale Ausbildungsbetriebe in der Regel nicht in der Lage sehen, entsprechende Bewerberinnen und Bewerber einzustellen.

Seitens der Situation in der Stadt Offenbach ist der Bedarf an Maßnahmen gerade für die genannte Zielgruppe eindeutig gegeben. Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Ausbildungspaketes zwischen Kommune und Land verhandelten Zielvereinbarung ist deshalb die überraschende Mittelkürzung gerade in diesem sensiblen Bildungsbereich ein fatales und kontraproduktives Signal. Die Kürzung durchkreuzt  unsere erheblichen kommunalen Bemühungen, möglichst vielen jungen Menschen einen gelingenden Übergang in Berufsausbildung und ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Insofern kann die Kürzung des Ausbildungsbudgets auch nicht als geeignete Maßnahme zur Konsolidierung der Landesfinanzen betrachtet werden, da gescheiterte Übergänge in Berufsausbildung zu sozialen Folgekosten führen.