Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011
13. Eichendorffschule, Fenster-, Fassaden, Dach- und Fundamentsanierung des 1884 errichteten Gebäudeteils B (ehemalige Musikschule), Bleichstraße 8 in 63065 Offenbach am Main
Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss, Bereitstellung
überplanmäßiger Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 151/11 (Dez. I, Amt 60) vom 01.06.2011,
2011-16/DS-I(A)0031
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2010,
DS I (A) 642, Eichendorffschule, Fenster-, Fassaden-, Fundament- und
Dachsanierung des 1884 errichteten Gebäudeteils B (ehem. Musikschule),
Bleichstraße 8 in 63065 Offenbach wird wie folgt ergänzt:
Für unvorhersehbare zusätzliche Arbeiten und erhöhte
Submissionsergebnisse – werden vorbehaltlich der Prüfung durch das
Revisionsamt weitere Mittel in Höhe von 180.000,00 € bereitgestellt. Die
Projektsumme erhöht sich damit von 1.600.000,00 € um 180.000,00 € auf
1.780.000,00 €.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von weiteren 180.000,00 € werden
überplanmäßig wie folgt bereitgestellt:
USK 20500.94080 „Eichendorffschule (ehem. Musikschule),
Fassadensanierung, SIP/ZIP (01.01.50)“, SK 05300099, Projekt
601010000099 , Produkt 01.01.50, entsprechend der Förderrichtlinien
(Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes).
Die entsprechende Veranschlagung ist im Nachtragshaushaltsplan 2011
vorzunehmen.
3. Zur Deckung der überplanmäßig zu veranschlagenden Mittel in Höhe von
180.000,00 € wird der Projektbeschluss vom 21.04.2010, USK 20500.94050
„Schillerschule Neubau, Fenster- und Fassadensanierung, SIP/ZIP
(01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50, Co-
Finanzierung USK 60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -
reparatur (01.01.08)“, SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V 0006 in der
Projektsumme von 1.576.000,00 € um 180.000,00 € auf 1.396.000,00 €
reduziert. Die Reduzierung erfolgt ausschließlich bei dem USK 20500.94050
(Reduzierung von 1.500.000,00 Euro um 180.000,00 Euro auf 1.320.000,00
Euro). Diese Mittel von 180.000,00 Euro sind bei der Resteübertragung
2012 in Abgang zu stellen.
4. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die
Förderung der Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes
des Bundes liegt vor.
5. Die Abwicklung der Maßnahme ist der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 21.06.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung