Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011

 

 

 

14. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 637 – Anni-Emmerling-Haus (Biebernsee) – Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 152/11 (Dez. I. Ämter 62 und 60) vom 01.06.2011, 2011-16/DS-I(A)0032


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 637 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1, 2 und 4) für das Grundstück des Anni-Emmerling-Hauses mit der Lagebezeichnung Bischofsheimer Weg 77 und die angrenzende Verkehrsfläche des Bischofsheimer Weges sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 19.05.2011, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.06.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung