Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012

 

 

10.  Aufwertung Stadtverordnetensitzungssaal
Antrag Piraten vom 14.02.2012, 2011-16/DS-I(A)0154


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit und zu welchen Kosten bei den bevorstehenden Umbaumaßnahmen im so genannten "Breitfuß" des Rathauses die vorhandenen Sitzungssäle, insbesondere der Stadtverordnetensitzungssaal, um Steckdosen, WLAN, Lüftung erweitert werden können, derart, dass den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sowie den Vertretern der Medien an ihren Plätzen der Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln erleichtert würde.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0154 (neu)

Protokollnotiz UPB 23.02.12 und HFB 27.02.12:
Die antragstellende Fraktion streicht das Wort „Klimaanlage“ aus dem Tenor des Antrags.

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit und zu welchen Kosten bei den bevorstehenden Umbaumaßnahmen im so genannten "Breitfuß" des Rathauses die vorhandenen Sitzungssäle, insbesondere der Stadtverordnetensitzungssaal, um Steckdosen, WLAN, Lüftung erweitert werden können, derart, dass den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sowie den Vertretern der Medien an ihren Plätzen der Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln erleichtert würde.


2011-16/DS-I(A)0154 (alt)
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit und zu welchen Kosten bei den bevorstehenden Umbaumaßnahmen im so genannten "Breitfuß" des Rathauses die vorhandenen Sitzungssäle, insbesondere der Stadtverordnetensitzungssaal, um Steckdosen, WLAN, Lüftung/Klimaanlage erweitert werden können, derart, dass den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sowie den Vertretern der Medien an ihren Plätzen der Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln erleichtert würde.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung