Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012

 

 

13.      Bebauungsplan Nr. 639 mit der Bezeichnung "Platz der Deutschen
Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 047/12 (Dez. I, Amt 60) vom 15.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0157


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 3 zwischen dem Platz der Deutschen Einheit im Norden, dem Stadthof im Norden und Osten und der Frankfurter Straße im Süden ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 3, Flurst. Nrn. 152/3, 152/5, 153/2, 153/3, 156/1, 181/10 (Stadthof, teilweise), 535/6 (Frankfurter Straße, teilweise) und wird wie folgt umgrenzt:

- Im Norden: durch das Grundstück Flurst. Nr. 163/8 (Platz der Deutschen Einheit)

- Im Osten: durch eine gedachte Linie innerhalb des Stadthofs, die in einem
  Abstand von fünf Metern vor der Bebauung der Grundstücke Flurst. Nrn. 152/5,
  153/2, 156/1 und 153/3 verläuft, die den Stadthof an seiner südwestlichen
  Ecke begrenzt sowie durch eine gedachte Linie innerhalb des Stadthofs, die
  mittig zwischen den Grundstücken
  Flurst. Nrn. 152/3, 152/5 einerseits und 150/8 andererseits verläuft

- Im Süden: durch eine gedachte Linie, die mittig innerhalb der Frankfurter Straße
  verläuft

- Im Westen: durch das Grundstück Flurst. Nr. 157/1

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 639
insbesondere verfolgt:

- Umsetzung von Zielen des Integrierten Handlungskonzepts „Aktive Innenstadt“

- Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion der
  Innenstadt, u.a. durch Ausschluss von Nutzungen, die diesem Ziel zuwider laufen
  können

- Definition von Maßgaben für das Wohnen im Kerngebiet

- Städtebauliche Ordnung des Blockbereiches, u.a. durch Festlegungen zur
  Bebauung der wirksamen Raumkanten entlang der umliegenden Straßen- und
  Platzräume

- Weiterentwicklung des baulichen Bestands hin zu einem attraktiven Platzrand
  des Stadthofs, insbesondere durch Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der
  Gebäude (Integration einer Gestaltungssatzung), zu Lage, Größe und Gestaltung
  von Werbeanlagen sowie zur Lage von Zugängen

- Ordnung der Erschließungssituation der Grundstücke (Andienung etc.)

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung