Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012
13. Bebauungsplan Nr. 639 mit der Bezeichnung "Platz der Deutschen
Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 047/12 (Dez. I, Amt 60) vom 15.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0157
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 3 zwischen dem Platz der Deutschen Einheit im Norden, dem Stadthof im Norden und Osten und der Frankfurter Straße im Süden ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 3, Flurst. Nrn. 152/3, 152/5, 153/2, 153/3, 156/1, 181/10 (Stadthof, teilweise), 535/6 (Frankfurter Straße, teilweise) und wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch das Grundstück Flurst. Nr. 163/8 (Platz der Deutschen Einheit)
- Im Osten: durch eine gedachte Linie innerhalb des Stadthofs, die in einem
Abstand von fünf Metern vor der Bebauung der Grundstücke Flurst. Nrn. 152/5,
153/2, 156/1 und 153/3 verläuft, die den Stadthof an seiner südwestlichen
Ecke begrenzt sowie durch eine gedachte Linie innerhalb des Stadthofs, die
mittig zwischen den Grundstücken
Flurst. Nrn. 152/3, 152/5 einerseits und 150/8 andererseits verläuft
- Im Süden: durch eine gedachte Linie, die mittig innerhalb der Frankfurter Straße
verläuft
- Im Westen: durch das Grundstück Flurst. Nr. 157/1
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.
Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 639
insbesondere verfolgt:
- Umsetzung von Zielen des Integrierten Handlungskonzepts „Aktive Innenstadt“
- Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion der
Innenstadt, u.a. durch Ausschluss von Nutzungen, die diesem Ziel zuwider laufen
können
- Definition von Maßgaben für das Wohnen im Kerngebiet
- Städtebauliche Ordnung des Blockbereiches, u.a. durch Festlegungen zur
Bebauung der wirksamen Raumkanten entlang der umliegenden Straßen- und
Platzräume
- Weiterentwicklung des baulichen Bestands hin zu einem attraktiven Platzrand
des Stadthofs, insbesondere durch Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der
Gebäude (Integration einer Gestaltungssatzung), zu Lage, Größe und Gestaltung
von Werbeanlagen sowie zur Lage von Zugängen
- Ordnung der Erschließungssituation der Grundstücke (Andienung etc.)
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung