Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012

 

 

14.  Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C/1- 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 618 A "Waldheim Süd, südlicher Teil"
1. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
2. Billigungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 048/12 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 15.02.2012, 2011-16/DS-I(A)0158


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan- Entwurfes 618 C
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“ wird verkleinert und nur im nördlichen Abschnitt als eigenständiger Bebauungsplan im Verfahren zur Rechtskraft geführt. Er erhält die Bezeichnung 618 C/1- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 618 C/1 wird wie folgt begrenzt:

im Norden
    - von der Straße An den Linden

im Osten
    - von der Ostseite der Kastanienstraße

im Süden
    - von den südlichen Grenzen der Flurstücke 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1
      und 98/2

im Westen
    - von der Grünfläche `Im Grünen Grund`

Der Geltungsbereich gem. § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, folgende Flurstücke:

97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1, 98/2, 99, 100/1,100/2, 100/4, 100/5, 100/6, 100/8, 100/11, 100/12, 100/13, 100/14, 101/1, 102/6, 102/7, 103, 104, 105/6, 105/7, 105/8,
105/9, 105/10, 105/11,105/12, 105/13, 106/1, 106/5, 107, 108, 109, 110/3 110/4, 111/1, 111/3, 112, 113/1, 113/2 114/1, 115/1, 115/2 116, 117, 118, 119 sowie 121/2 teilweise (Verkehrsfläche Kastanienstraße)

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

2. Billigungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/1 (Anlagen 2 und 3) sowie dessen Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 06.02.2012, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB gebilligt.


Die Anlagen sind Bestandteile des Originalprotokolls.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

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