Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0159/1Ausgegeben am 29.02.2012

Eing. Dat. 29.02.2012

 

 

 

 

 

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Ergänzungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 27.02.2012


Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 


In Ziffer 3. werden nach dem Wort „Selbsthilfegruppen“ ein Komma und die Worte „Trägern der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und anderweitig mit dem Themenfeld befassten Personen des Gesundheitssystems“ eingefügt.

In Ziffer 4. wird der Text durch den Satz „Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses 121/1 aus dem Jahr 2011 wird der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit beteiligten Akteuren einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen Ressourcen durch das Land zu verhandeln“ ergänzt.



Begründung:

 

Die Umsetzung der UN-Konvention und die geforderte umfassende Barrierefreiheit können nur in einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung aller beteiligten Akteure gelingen.

 

Bei der Gründung eines Behindertenbeirats ist auf eine ausgewogene Beteiligung bei der Zusammensetzung zu achten. Wichtig ist daher die Einbindung aller mit dem Themenfeld befassten Akteure bereits in der Frage, ob und wie ein Behindertenbeirat eingerichtet werden soll.

Die Zuständigkeit für die Verbesserung der Rahmenbedingungen inklusiver Schulen liegt bei der Landesregierung. Um dieser die nötigen Maßnahmen in Offenbach aufzuzeigen, ist die Erstellung eines Aktionsplans für die Stadt Offenbach sinnvoll. Auch dieser sollte unter Einbezug der betroffenen Akteure erfolgen.