Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012
15. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 053/12 (Dez. II, Amt 50) vom 15.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0159
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 27.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0159/1
Ergänzungsantrag Piraten vom 01.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0159/2
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0159 und 2011-16/DS-I(A)0159/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die jeweils für die Landesebene gültigen Bestimmungen des Hessischen
Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HessBGG) sind auf
kommunaler Ebene bei ihren Behörden und Dienststellen, Städtischen
Eigenbetrieben, sonstigen Körperschaften, Beteiligungen, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts, an denen die Stadt maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten umzusetzen.
Diese Regelungen haben den Charakter von Mindeststandards. Es wird die volle
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen
angestrebt.
2. Zur Umsetzung der Ziele des HessBGG ist bei zukünftigen Magistrats-
vorlagen/Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung die Barrierefreiheit zu
beachten.
3. Es wird angestrebt einen Behindertenbeirat, welcher vorrangig aus Interessen-
vertretern der Selbsthilfegruppen, Trägern der Arbeit für und mit Menschen mit
Behinderung und anderweitig mit dem Themenfeld befassten Personen des
Gesundheitssystems besteht, zu gründen und mit diesem die Möglichkeiten zur
Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.
4. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Bildung wird
unterstützt mit dem Ziel, jedem Kind den Besuch der Regelschule zu ermöglichen.
Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses 121/1 aus dem Jahr 2011
wird der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit beteiligten Akteuren einen
Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit
der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen
Ressourcen durch das Land zu verhandeln.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0159/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der ursprüngliche Antrag wird im Punkt 3 ergänzt:
Über die Arbeit des Beirates ist die Stadtverordnetenversammlung jährlich zu unterrichten.
2011-16/DS-I(A)0159/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
In Ziffer 3. werden nach dem Wort „Selbsthilfegruppen“ ein Komma und die Worte „Trägern der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und anderweitig mit dem Themenfeld befassten Personen des Gesundheitssystems“ eingefügt.
In Ziffer 4. wird der Text durch den Satz „Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses 121/1 aus dem Jahr 2011 wird der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit beteiligten Akteuren einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen Ressourcen durch das Land zu verhandeln“ ergänzt.
2011-16/DS-I(A)0159
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die jeweils für die Landesebene gültigen Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HessBGG) sind auf kommunaler Ebene
bei ihren Behörden und Dienststellen, Städtischen Eigenbetrieben, sonstigen Körper-
schaften, Beteiligungen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, an denen die
Stadt maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen.
Diese Regelungen haben den Charakter von Mindeststandards. Es wird die volle
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen ange-
strebt.
2. Zur Umsetzung der Ziele des HessBGG ist bei zukünftigen Magistratsvorlagen/Vorlagen
für die Stadtverordnetenversammlung die Barrierefreiheit zu beachten.
3. Es wird angestrebt einen Behindertenbeirat, welcher vorrangig aus Interessenvertretern
der Selbsthilfegruppen besteht, zu gründen und mit diesem die Möglichkeiten zur Um-
setzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.
4. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Bildung wird unterstützt
mit dem Ziel, jedem Kind den Besuch der Regelschule zu ermöglichen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung