Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012

 

 

15.  Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 053/12 (Dez. II, Amt 50) vom 15.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0159
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 27.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0159/1
Ergänzungsantrag Piraten vom 01.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0159/2


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0159 und 2011-16/DS-I(A)0159/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die jeweils für die Landesebene gültigen Bestimmungen des Hessischen
    Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HessBGG) sind auf
    kommunaler Ebene bei ihren Behörden und Dienststellen, Städtischen
    Eigenbetrieben, sonstigen Körperschaften, Beteiligungen, Anstalten und Stiftungen
    des öffentlichen Rechts, an denen die Stadt maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen
    ihrer Zuständigkeiten umzusetzen.

    Diese Regelungen haben den Charakter von Mindeststandards. Es wird die volle
    gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen
    angestrebt.

2. Zur Umsetzung der Ziele des HessBGG ist bei zukünftigen Magistrats-
    vorlagen/Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung die Barrierefreiheit zu
    beachten.
   
3. Es wird angestrebt einen Behindertenbeirat, welcher vorrangig aus Interessen-
    vertretern der Selbsthilfegruppen, Trägern der Arbeit für und mit Menschen mit
    Behinderung und anderweitig mit dem Themenfeld befassten Personen des
    Gesundheitssystems besteht, zu gründen und mit diesem die Möglichkeiten zur
    Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.

4. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Bildung wird
    unterstützt mit dem Ziel, jedem Kind den Besuch der Regelschule zu ermöglichen.
    Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses 121/1 aus dem Jahr 2011
    wird der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit beteiligten Akteuren einen
    Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit
    der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen
    Ressourcen durch das Land zu verhandeln.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0159/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der ursprüngliche Antrag wird im Punkt 3 ergänzt:

Über die Arbeit des Beirates ist die Stadtverordnetenversammlung jährlich zu unterrichten.


2011-16/DS-I(A)0159/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 


In Ziffer 3. werden nach dem Wort „Selbsthilfegruppen“ ein Komma und die Worte „Trägern der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und anderweitig mit dem Themenfeld befassten Personen des Gesundheitssystems“ eingefügt.

In Ziffer 4. wird der Text durch den Satz „Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses 121/1 aus dem Jahr 2011 wird der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit beteiligten Akteuren einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen Ressourcen durch das Land zu verhandeln“ ergänzt.


2011-16/DS-I(A)0159

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die jeweils für die Landesebene gültigen Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur
    Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HessBGG) sind auf kommunaler Ebene
    bei ihren Behörden und Dienststellen, Städtischen Eigenbetrieben, sonstigen Körper-
    schaften, Beteiligungen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, an denen die
    Stadt maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen.

    Diese Regelungen haben den Charakter von Mindeststandards. Es wird die volle
    gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen ange-
    strebt.

2. Zur Umsetzung der Ziele des HessBGG ist bei zukünftigen Magistratsvorlagen/Vorlagen
    für die Stadtverordnetenversammlung die Barrierefreiheit zu beachten.
   
3. Es wird angestrebt einen Behindertenbeirat, welcher vorrangig aus Interessenvertretern
    der Selbsthilfegruppen besteht, zu gründen und mit diesem die Möglichkeiten zur Um-
    setzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.

4. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Bildung wird unterstützt
    mit dem Ziel, jedem Kind den Besuch der Regelschule zu ermöglichen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung