Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0167Ausgegeben am 08.03.2012
Eing. Dat. 06.03.2012
Vorbereitung der Wahl einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) und der Wahl einer/eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat)
Antrag SPD, B‘90/Die Grünen, FW vom 06.03.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen wird in seiner Funktion als Wahlvorbereitungsausschuss gemäß § 42 HGO mit der Vorbereitung folgender Wahlen beauftragt:
1. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten mit der
Bezeichnung Bürgermeisterin/Bürgermeister zum 07. September 2012 erfolgt
durch Neuwahl am 03. Mai 2012.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen insbesondere in den Bereichen Umwelt,
Energie, Nahverkehr, Jugend, Erziehung und Sport sowie Gesundheit
einschließlich Klinikum kommunalpolitische Erfahrungen und Kompetenzen
nachweisen. Erfahrungen mit kommunalpolitischen Prozessen in einer Großstadt
werden erwartet.
2. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten
(Stadträtin/Stadtrat) zum 07. September 2012 erfolgt durch Neuwahl am 03. Mai
2012.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen insbesondere in den Bereichen Arbeit,
Soziales, Integration, Bildung, Sicherheit und Ordnung kommunalpolitische
Erfahrungen und Kompetenzen nachweisen. Erfahrungen mit
kommunalpolitischen Prozessen in einer Großstadt werden erwartet.
3. Die beiden hauptamtlichen Magistratsmitglieder Stadtkämmerer Michael Beseler
und Stadtrat Paul-Gerhard Weiß werden zum Ende ihrer Amtszeit von ihren
Ämtern entpflichtet.
Begründung:
Für die Neubesetzung der Stellen von hauptamtlichen Beigeordneten sind Wahlen gemäß § 39a HGO erforderlich. Mit der Vorbereitung der Wahl soll der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen in seiner Eigenschaft als Wahlvorbereitungsausschuss rechtzeitig beginnen. Da eine Ausschreibung der Stellen erforderlich ist, wird eine wesentliche Aufgabe des Wahlvorbereitungsausschusses die Festlegung der Ausschreibungsbedingungen, des Veröffentlichungstextes und der Verkündungsform sein sowie die Sichtung und Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen.