Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012
14. Ausbau von barrierefreiem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Behinderung
in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 18.04.2012, 2011-16/DS-I(A)0179
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. eine „Wohnungsbörse“ einzurichten, die freistehende behindertenfreundliche und
behindertengerechte Wohnungen in der Stadt Offenbach ausweist. Dabei sind
Wohnungsangebote aus dem städtischen und privaten Bereich einzubeziehen.
Sichergestellt werden muss, dass angebotene Wohnungen und Häuser tatsächlich
zur Vermietung zur Verfügung stehen,
2. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den
Ausbau von barrierefreiem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Behinderung
schnellstmöglich voran zu treiben. Dabei sind insbesondere Um- und Aus-
bauprojekte von städtischen Wohnbaugesellschaften sowie Förderprojekte im
Stadtumbau (z.B.: Modellvorhaben der Stadt Offenbach „Probewohnen und Arbei-
ten“ im Rahmen des Projektes „Innovationen für Innenstädte“ des Bundesinstituts
für Bau-, Stadt und Raumforschung) zu berücksichtigen,
3. potenzielle Investoren in Verhandlungen über städtebauliche Verträge und in Be-
bauungsplänen, sowie in Um- und Ausbauprojekten besonders auf das Konzept der
Wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach (DS I(A) 969 vom 10.2.2011)
hinzuweisen,
4. die Einhaltung von § 43 HBO und die Anwendung der technischen Baubestimmun-
gen der HBO insbesondere der DIN-Vorschriften 18025-1, Wohnungen für Rollstuhl-
benutzer, und DIN 18025-2, Barrierefreie Wohnungen, bei Bauvorhaben der städti-
schen Baugesellschaften strikt zu überwachen,
5. zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Quote von 30% an Barrierefreien Woh-
nungen im sozialen Wohnungsbau in Offenbach eingeführt werden kann,
6. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden können,
um Menschen bei der Suche nach behindertenfreundlichen oder –gerechten Woh-
nungen im Stadtgebiet zu helfen. Dabei ist insbesondere eine Vernetzung zwischen
Selbsthilfeinitiativen, dem städtischen Wohnungsamt, der städtischen Behinderten-
beauftragten, dem zukünftigen Behindertenbeirat, dem Seniorenrat sowie
öffentlichen und privaten Wohnungsanbietern anzustreben.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.05.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung