Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

6.    Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme "Renaturierung eines Teilbereichs des Kuhmühlgrabens" hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 128/12 (Dez. I, Amt 33) vom 02.05.2012,
2011-16/DS-I(A)0187


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme Kuhmühlgraben auf den Flurstücken
    Gemarkung Rumpenheim, Flur 14, Nr. 32/1 und 32/2 wird entsprechend der in der
    Anlage 1 beigefügten Genehmigungsplanung des Büro Götte in Frankfurt am
    Main, mit der darin beinhalteten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenberechnung in Höhe von 145.365,30 € zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die wasser- und naturschutzrechtliche
    Genehmigung für die Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme auf dem Flurstück
    Gemarkung Rumpenheim, Flur 14, Nr. 32/1 und 32/2 bei dem
    Regierungspräsidium in Darmstadt - Obere Wasserbehörde – zu beantragen.

3. Die Finanzierung der Maßnahmen, einschließlich aller noch ausstehenden
    Planungskosten, wird in voller Höhe über das Untersachkonto 11300.94060
    „Ausgleichsflächenkonzeption“, Sachkonto 6779000 „Aufwendungen für andere
    Beratungsleistungen“, Produkt 14.01.01 „Umweltdienstleistungen“ vorgenommen.

    Vorbehaltlich der vorzeitigen Haushaltsresteübertragung steht bei dem o.g. USK
    der Betrag in Höhe von 145.365,30 € zur Verfügung.

4. Die anteiligen finanziellen Vorleistungen der Stadt Offenbach zur Herstellung der
    Ausgleichsmaßnahme und deren Folgepflege für 30 Jahre für die externen
    Eingriffsprojekte „Sportzentrum Bürgel“ und „Bundesautobahn Nothaltebuchten“ in
    Höhe von insgesamt 23.663 € werden spätestens ein Jahr nach
    Maßnahmenbeginn den jeweiligen Eingriffsverursachern in Rechnung gestellt und
    damit refinanziert.

5. Die ab dem Jahr 2016 anfallenden Folgekosten in Form von Pflege- und Unterhal-
    tungsmaßnahmen belaufen sich auf jährlich 5.170,00 EUR. Diese sind in den
    Rahmendienstleistungsvertrag zur Grabenunterhaltung mit dem ESO zu
    integrieren.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung