Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0195/2Ausgegeben am 21.06.2012

Eing. Dat. 21.06.2012

 

 

 

 

Projekt Hafen Offenbach – Neubau Grundschule und Kita
hier: Ergänzung zum Grundsatzbeschluss vom 18.3.2010 (DS I (A) 566)
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 20.06.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird unter Punkt 1. wie folgt ergänzt:

Gemäß Punkt 3.2.6 der Begründung des Ursprungsantrags wird auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet. Soweit Stellplätze bereitzustellen sind, werden sie auf alternativen Flächen in der näheren Umgebung nachgewiesen. Behindertenparkplätze, sowie eine Anfahrts-, bzw. Kurzparkmöglichkeit zum Be- und Entladen werden an geeigneter Stelle bei der Schule eingerichtet. Für die späteren Nutzer ist ein angemessener monatlicher Eigenanteil an den Stellplatzkosten vorzusehen.

Als energetischer Standard wird die EnEV 2012 (EnEV 2009 – 30%) mit mechanischer Lüftung, wie auf S. 5 der Magistratsvorlage angegeben, umgesetzt.

Die Kosten des Projektes reduzieren sich damit von 28,85 Mio. € auf rund 26,61 Mio. € (siehe S. 9 der Vorlage).


Begründung:

 

Die desolate Lage des städtischen Haushalts zwingt zur nochmaligen Überprüfung des Projektes auf eine mögliche Reduktion der Investitionskosten. Die antragstellenden Fraktionen schlagen mit den oben genannten Beschlüssen Einsparungen in Höhe von ca. 4,3 Mio. € vor (1. Verzicht auf eine Tiefgarage und 2. Verzicht auf Passivhausstandard).

 

  1. Die Errichtung einer Tiefgarage würde vermeidbare Kosten in Höhe von rund 1,6 Mio. € verursachen. Weiterhin wäre ihr Bau mit unvorhersehbaren Mehrkosten infolge der aufwendigen Entsorgung des mit Schadstoffen kontaminierten Baugrubenwassers verbunden. Kostenaufwand und –risiko erscheinen angesichts der lediglich 42 geplanten Autostellplätze unangemessen. Mit dem Beschluss des Verzichts wird letztlich der Empfehlung der Verwaltung gefolgt. Als Alternative kommt die Sicherung einer entsprechenden Zahl von Stellplätzen in der näheren Umgebung in Frage, wie z. B. auf dem Mainuferparkplatz, dem Messeparkplatz oder in einem künftigen Parkhaus eines privaten Investors und Betreibers. Für die späteren Nutzer ist jeweils ein angemessener Eigenanteil über monatliche Stellplatzgebühren vorzusehen.



  1. Mit der Wahl des noch nicht rechtsgültigen Energiestandards EnEV 2012 (EnEV 2009 – 30%) wird - trotz Verzichts auf den Passivhausstandard - der gesetzlichen Entwicklung vorgegriffen. Vorteilhaft für den Schulbetrieb ist die normalerweise nur nach Passivhausstandard übliche automatische Belüftung mit Wärmerückgewinnung. Sie ermöglicht hohe Energieeinsparungen und trotz Fluglärm einen ungestörten Unterricht, da keine Fenster zwecks Belüftung geöffnet werden müssen. Mit der nur teilweisen Übernahme von Passivhauselementen wird sichergestellt, dass der Schulbau ohne Verzögerung durch einen Widerspruch des Regierungspräsidenten beginnen kann. Der Passivhausstandard bleibt jedoch der in Offenbach grundsätzlich angestrebte Energiestandard für Neubauten. Dies geschieht sowohl mit Blick auf eine kommende verschärfte EU-Gesetzgebung zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung als auch hinsichtlich weltweit steigender Energiekosten und der erforderlichen Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes. Leider steht ein von der Hessischen Landesregierung angekündigtes Förderprogramm von kommunalem energieeffizientem Bauen noch aus. Ohne Förderung kann unter den derzeitigen Rahmenbedingungen der angestrebte Passivhausstandard nicht realisiert werden. Der Unterschied zwischen Passivhausstandard und gesetzlichen Anforderungen wird jedoch perspektivisch immer geringer ausfallen.