Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0210Ausgegeben am 02.07.2012
Eing. Dat. 02.07.2012
Gesundheitliche Versorgung von Kindern, Eltern und schwangeren Frauen bei Ausschluss von Leistungsbezug nach SGB II oder XII und nicht vorhandenem Versicherungsschutz
Antrag des Jugendhilfeausschusses der Stadt Offenbach am Main an die Stadtverordnetenversammlung gem. § 71 SGB VIII vom 29.06.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aus Sicht des Jugendhilfeausschusses ist im Rahmen der frühen Hilfen das Angebot von medizinischer Beratung und Behandlung für diesen Personenkreis zu garantieren. Der Jugendhilfeausschuss geht davon aus, dass aufgrund der rechtlichen Situation insbesondere von Frauen und Kindern aus EU-Ländern aus Osteuropa, die sich in Deutschland prinzipiell nur unter der Bedingung wirtschaftlicher Selbstständigkeit aufhalten können, immer wieder Personen befinden, auf die das letztlich nicht zutrifft. Notlagen hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung dürfen aus der Sicht des Jugendhilfeausschusses dennoch nicht hingenommen werden.
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