Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 8

 

Gesundheitliche Versorgung von Kindern, Eltern und schwangeren Frauen bei Ausschluss von Leistungsbezug nach SGB II oder XII und nicht vorhandenem Versicherungsschutz
Antrag JHA gem. § 71 SGB VIII vom 29.06.2012, 2011-16/DS-I(A)0210
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FW, DIE LINKE. Piraten und FDP vom 23.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0210/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0210/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die gesundheitliche Versorgung von Kindern, Eltern und schwangeren Frauen, die von einem Leistungsbezug nach SGB II / SGB XII ausgeschlossen und nicht krankenversichert sind, zu gewährleisten ist.

Dabei sind die absehbaren Kosten für die Stadt Offenbach darzustellen.

Der Magistrat wird ferner beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie vergleichbare Regelungen in anderen bundesdeutschen Kommunen praktiziert werden.

Ebenso soll geprüft und berichtet werden, ob und gegebenenfalls wie die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und bestehenden Angeboten von Gesundheitsdienstleistungen verbessert werden kann.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0210/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die gesundheitliche Versorgung von Kindern, Eltern und schwangeren Frauen, die von einem Leistungsbezug nach SGB II / SGB XII ausgeschlossen und nicht krankenversichert sind, zu gewährleisten ist.

Dabei sind die absehbaren Kosten für die Stadt Offenbach darzustellen.

Der Magistrat wird ferner beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie vergleichbare Regelungen in anderen bundesdeutschen Kommunen praktiziert werden.

Ebenso soll geprüft und berichtet werden, ob und gegebenenfalls wie die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und bestehenden Angeboten von Gesundheitsdienstleistungen verbessert werden kann.




2011-16/DS-I(A)0210
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0210/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0210

Der Magistrat wird beauftragt die gesundheitliche Versorgung von Kindern, Eltern und schwangeren Frauen, die von einem Leistungsbezug nach dem SGB II / SGB XII ausgeschlossen und nicht krankenversichert sind sicherzustellen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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