Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 23

 

Bebauungsplan Nr. 635 - "Vorderwaldweg" -
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 282/12 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 08.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0225


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.   Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
      und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1.1 Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für
      Denkmalpflege zu beteiligen und bei archäologischen Funden die
      Denkmalschutzbehörde einzuschalten werden berücksichtigt (siehe Seite 2 der
      Anlage 3 und Seite 3 der Anlage 5).
1.2 Die Hinweise der Fraport AG werden zur Kenntnis genommen (siehe Seite 3
      der Anlage 3 und der Seite 5 der Anlage 5).
1.3 Die Hinweise der Deutschen Telekom AG, der NRM Netzdienste RheinMain
      GmbH, des Planungsverbandes Frankfurt/Rhein-Main, der RWE Westfalen-
      Weser-Ems Netzservice GmbH und des Zweckverbands Wasserversorgung
      werden zur Kenntnis genommen (siehe Seite 3 bis 4 der Anlage 3).
1.4 Die Anregung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die überbaubare
      Fläche des Grundstückes „Vorderwaldweg 39“ den Festsetzungen des
      Grundstücks „Vorderwaldweg 41“ anzupassen wird berücksichtigt (siehe Seite 4
      der Anlage 3).
1.5 Der Hinweis von Hessen Forst (Forstamt Langen), dass durch die Erweiterung
      der überbaubaren Flächen bis zu einem Waldabstand von 20 m der
      Waldabstand zum Hochwald nicht mehr ausreichend ist und ein
      Gefährdungspotential durch umstürzende Bäume bringt, führt zu keiner
      Änderung (siehe Seite 5 der Anlage 3 und Seite 5 der Anlage 5).
1.6 Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt zum
      Siedlungsbeschränkungsbereich, zur Planbereichslage innerhalb der
      Tagschutzzone 2 und der Nachtschutzzone des Frankfurter Flughafens, zum
      Grundwasserschutz, zur Wasserversorgung, zu Bodenschutz/Altlasten, und
      zum Lärmschutz werden zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt
      (siehe Seite 5 bis 8 der Anlage 3 sowie Seite 5 bis 9 der Anlage 5).
1.7 Die Hinweise des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität zu den Themen
      Naturschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz und Energie,
      Altlasten/Bodenschutz sowie Gewässerschutz werden zur Kenntnis genommen
      (siehe Seite 3 der Anlage 5).



1.8 Die Stellungnahme des Rechtsanwaltes Haack, der die Eheleute Bettina und
      Fabian Simon vertritt, betreffend die überbaubaren Grundstücksfläche, der
      zulässigen Geschosszahl, die Firstrichtung, die Dachgestaltung und die
      Fassadengestaltung wird gefolgt (siehe Seite 10 bis 16 der Anlage 3).
1.9 Die Einwendungen des Grundstückseigentümers (Vorderwaldweg 18), Herrn
      Peter Keller, betreffend den derzeitigen, auf der westlichen Grundstücksseite
      befindlichen Pkw-Stellplatz und den Waldabstand führen zu keinen Änderungen
      nach erfolgter Prüfung (siehe Seite 10 der Anlage 5).

2.   Beschluss über den Plan als Satzung
      Der Bebauungsplan Nr. 635 „Vorderwaldweg“ (Anlage 1 in der Fassung vom
      30.07.2012) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51
      HGO als Satzung beschlossen.

3.   Begründung zum Bebauungsplan
      Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2)
      in der Fassung vom 30.07.2012 beigefügt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung