Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 11

 

Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum Offenbach GmbH
hier: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 291/12 (Dez. III, Amt 20) vom 08.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0227


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Beschluss des Magistrats 257/12 vom 18.07.2012 wird aufgehoben und durch folgende Maßgaben ersetzt:

1.  Gemäß § 100 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto 03000.65530,
     „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto 67710000
    „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“,
     Produkt 01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe von 750.000 € bewilligt.

2.  Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei
     Untersachkonto 60010.67540 „Mieten“ Sachkonto 67000001, Produkt 01.01.08 in
     Höhe von 350.000 €, Untersachkonto 84000.71500 „Verlustübernahme
     Stadthalle“, Sachkonto 71760000, Produkt 01.01.07 in Höhe von 166.000 € und
     bei Untersachkonto 51000.53220 „Mietkosten für Kita Klinikum“, Sachkonto
     67000001, Produkt 01.01.08 in Höhe von 234.000 €.

3.  Die entsprechende Umsetzung erfolgt über Änderungsliste zum
     Nachtragshaushalt 2012.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung