Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 11

 

Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum Offenbach GmbH
hier: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 291/12 (Dez. III, Amt 20) vom 08.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0227


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Beschluss des Magistrats 257/12 vom 18.07.2012 wird aufgehoben und durch folgende Maßgaben ersetzt:

1.  Gemäß § 100 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto 03000.65530,
     „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto 67710000
    „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“,
     Produkt 01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe von 750.000 € bewilligt.

2.  Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei
     Untersachkonto 60010.67540 „Mieten“ Sachkonto 67000001, Produkt 01.01.08 in
     Höhe von 350.000 €, Untersachkonto 84000.71500 „Verlustübernahme
     Stadthalle“, Sachkonto 71760000, Produkt 01.01.07 in Höhe von 166.000 € und
     bei Untersachkonto 51000.53220 „Mietkosten für Kita Klinikum“, Sachkonto
     67000001, Produkt 01.01.08 in Höhe von 234.000 €.

3.  Die entsprechende Umsetzung erfolgt über Änderungsliste zum
     Nachtragshaushalt 2012.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.