Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

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Sachkosten pädagogische Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit
hier: Überplanmäßige Bereitstellung der Mittel gemäß § 100 HGO, welche durch Stadtverordnetenbeschluss IA 0132/2012 für den Nachtrag 2012 vorgesehen sind.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 294/12 (Dez. IV, Amt 51) vom 08.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0228


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erfolgt im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 60110000 – Lehr- u. Unterrichtsmaterial -, Untersachkonto 45210.59020 Sachkosten pädagogische Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit in Höhe von 48.000,00 EUR sowie im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 08900000 – Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung -, Untersachkonto 45210.52120 Anschaffung von GWG´s in Höhe von 2.000,00 EUR.

Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes, welche im Produkt 05.02.01 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende -,
Sachkonto 5472000 -, Untersachkonto 48200.19100 (Leistungsbeteiligung bei
Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende) vereinnahmt wird. Ein entsprechender Haushaltsvermerk über die teilweise Verwendung dieser Mittel von Amt 51 wurde von Amt 50 in der Nachtragsplanung 2012 angebracht.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung