Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0220/1Ausgegeben am 23.08.2012

Eing. Dat. 23.08.2012

 

 

 

 

 

Parkgebühren via Handy bezahlen
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 23.08.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy (zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in Offenbach möglich wäre. Darzustellen sind ebenso die finanziellen Auswirkungen, insbesondere eventuelle Investitionskosten und laufende Kosten des Systems. Weiterhin sind mögliche finanzielle Einbußen der Stadt durch an den Betreiber abzuführende Anteile an den Einnahmen für den Fall darzustellen, dass 30 bzw. 60% der Parkvorgänge auf städtischen Flächen über das System abgewickelt werden.


Begründung:

 

Die Attraktivität eines innerstädtischen Einzelhandelsstandortes hängt in erster Linie vom kommerziellen Angebot und einer ansprechenden  Stadtgestaltung ab, dagegen immer weniger vom Auto. Die Offenbacher Innenstadt ist hervorragend an das Nahverkehrsnetz im Rhein-Main-Gebiet angebunden. Zahlreiche Menschen kommen zum Einkaufen und Arbeiten mit dem Fahrrad in die Stadt. Andererseits ist sie hervorragend mit dem Auto zu erreichen und verfügt über zahlreiche Stellplätze. Jetzt schon ist das Bezahlen mit Geldkarte an vielen Stationen möglich. Zuletzt hat die Stadt mit dem dynamischen Parkleitsystem eine weitere Vorleistung für den Autoverkehr erbracht. Weitere Investitionen im Bereich „Autoverkehr-Komfort“ sind nur vertretbar, wenn die finanziellen Auswirkungen keine verdeckte Subventionierung darstellen. Die zusätzliche Komfortleistung Handyparken muss daher darauf geprüft werden, ob sich das Parken dadurch verteuert oder die Stadt andererseits finanzielle Einbußen erleidet.