Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 19

 

Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit (5. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main)
Antrag Piraten vom 08.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0221
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FW, DIE LINKE. Piraten und FDP vom 21.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0221/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0221/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Satzung der Friedhofsordnung dahingehend geändert werden kann, dass in Offenbach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dabei ist insbesondere eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, aufzuzeigen ob und welche Siegel verwendet werden könnten und wie eine solche Verordnung praktisch umzusetzen wäre.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0221/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Satzung der Friedhofsordnung dahingehend geändert werden kann, dass in Offenbach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dabei ist insbesondere eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, aufzuzeigen ob und welche Siegel verwendet werden könnten und  wie eine solche Verordnung praktisch umzusetzen wäre.

2011-16/DS-I(A)0221
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0221/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0221

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Änderungssatzung beschließen, die die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach wie folgt ändert:

Artikel 1

Dem Paragraph 22 Allgemeine  Bestimmungen wird ein neuer Absatz (7) hinzugefügt:

(7) Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der 
gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention  182) hergestellt sind. Jedem Antrag auf Genehmigung nach §19 sind Nachweise über die Produktionsbedingungen beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit.


Artikel 2

Die Änderung der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung