Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0238Ausgegeben am 06.09.2012

Eing. Dat. 06.09.2012

 

 

 

 

 

 

Barrierefreie Wahlen zum Seniorenrat

Antrag Piraten vom 06.09.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt eine Wahlordnung für die Wahlen zum Seniorenrat herauszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Wahlordnung soll nach den Grundsätzen von freier, allgemeiner und geheimer Wahl die Wahl derjenigen Menschen ermöglichen, die aufgrund von Umständen nicht an der Versammlungswahl selbstständig teilnehmen können.

 

2.    Weiter wird der Magistrat beauftragt die Kosten für die Durchführung der Seniorenratswahl als reine Versammlungswahl und als Briefwahl gegenüberzustellen.

 

 

Begründung:

 

Die antragstellende Fraktion ist zuversichtlich, dass in der Stadtverordnetenversammlung ein allgemeiner Konsens herrscht, möglichst keine Senioren aufgrund von deren körperlichen Gebrechen von der Wahl zum Seniorenrat auszuschließen. 

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Wahlordnung für den Seniorenrat sieht ausschließlich eine persönliche Wahl in einer Versammlung vor. Dies verhindert zuverlässig die Wahlteilnahme derjenigen Senioren, denen es aufgrund von z.B. körperlicher Behinderung nicht möglich ist, die Wahlversammlung zu besuchen und dieser die ganze Zeit zu folgen. Da es in Offenbach über 26000 zum Seniorenrat Wahlberechtigte gibt, und von einem Interesse an der Wahl von mindestens 10% der Senioren sicher ausgegangen werden kann, wird eine Wahlversammlung sicher viele Stunden dauern können, da jeder Versammlungsteilnehmer Vorschläge machen kann, und jedem Kandidaten eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss, seine Kandidatur vorzustellen. Da es nicht notwendig ist, etwaige Unterstützungsunterschriften einzuholen, ist es nicht auszuschließen, dass viele Versammlungsteilnehmer von ihrem Recht, Kandidaturen einzureichen Gebrauch machen, und folglich ist von einer dreistelligen Anzahl der Wortbeiträge auszugehen, was die Versammlungsdauer in die Länge ziehen könnte.

 

Mögliche Mittel, um die Wahlteilnahme für diejenigen Senioren zu ermöglichen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht persönlich der Wahlversammlung ganz oder auch nur in Teilen folgen können, wäre z.B. die Durchführung der Wahl als eine Briefwahl. Falls es prinzipielle Gründe gibt, die gegen eine Briefwahl sprechen, müssen andere Mittel erwogen werden, wie Fahrdienst zu der Versammlung, Liegen, wo sich Senioren während der Versammlung ausruhen können, und andere Maßnahmen, wie z.B. die Übertragung der Versammlung in Fernsehen und Rundfunk sowie im Internet.

 

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