Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.04.2024


Anlage zum Verfahrensbrief vom 00.00.2012

 

 

 

Auswahlkriterien der Stadt Offenbach im Auswahlverfahren für den Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages

 

 

1.         Kommunalfreundlicher Konzessionsvertrag                                                      (30%)

 

1.1       Höchstmögliche Konzessionsabgabe mit quartalsweiser Zahlungsweise               (10%)

1.2       Preisnachlass (Kommunalrabatt) für den städtischen Eigenverbrauch in
Höhe von10 % auf das Netznutzungsentgelt (auch für Eigenbetriebe und,
soweit rechtlich zulässig, für Eigengesellschaften; auch bis ein Jahr nach
Auslaufen des Konzessionsvertrages)                                                                     (3%)

1.3       Koordination der Netzbaumaßnahmen (Baustellenkoordination,
Bauzeitverkürzung)                                                                                                  (4%)

1.4       Umfassende Regelung zur Folgekostentragung durch Netzbetreiber                    (5%)

1.5       Verpflichtung des Netzbetreibers zum Abbau bzw. Ausbau - auch schon
zu Vertragsbeginn vorhandener - stillgelegter Anlagen und Verzicht auf
die Verjährungseinrede beim Abbau bzw. Ausbau stillgelegter Anlagen                (2%)

1.6       Haftungsverteilung, Beweislastumkehr, Schiedsklausel                                          (2%)

1.7       Endschaftsregelungen mit Entflechtungskostenregelung sowie
Auskunftsanspruch (Übernahmepreis objektivierter Ertragswert, Kosten der

            Entflechtung vom Netzbetreiber zu übernehmen)                                                   (4%)

 

2.         Netzsicherheit                                                                                                         (30%)

 

2.1       Finanz-, Sach- und Personalausstattung des Netzbetreibers                                 (10%)

2.2       Erfahrung als Netzbetreiber bzw. Betriebskonzept für den Netzbetrieb vor Ort     (5%)

2.3       Störungshäufigkeit und Störungsbeseitigung (Erreichbarkeit,
Verfügbarkeit, Zeitrahmen); Netzpflege, Erhalt und Verbesserung
der technischen Standards                                                                                       (15%)

 

3.         Umweltverträglichkeit                                                                                            (20%)

 

3.1       Umweltkonzepte, z.B. Konzept zur Einbindung Erneuerbarer Energien                (10%)

3.2       Technische Netzentwicklung; Reduzierung von Netzverlusten                               (10%)

 

4.         Effiziente, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung                (20%)

 

4.1       Investitionskonzept und Investitionsbereitschaft des Netzbetreibers                      (10%)

4.2       Flächendeckende Netzstruktur / Bereitschaft zu Neuerschließungen                    (5%)

4.3       Synergien im Netzbetrieb durch mehrere Versorgungssparten                              (5%)

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.