Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0248Ausgegeben am 27.09.2012

Eing. Dat. 26.09.2012

 

 

 

 

 

Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.09.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

1.    den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubbläsern durch städtische Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort einzustellen;

2.    den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schall­druckpegel kleiner 78 dB während  des Laubfalls, dessen Hauptzeit je nach Witterung zwischen Oktober und Januar liegt sowie in der Blütezeit, die je nach Witterung zwischen April und Mai liegt, zuzulassen;

3.    Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ aufgrund der geltenden Verkehrs­sicherungspflicht zuzulassen;

4.    den Einsatz von Laubblasgeräten während der Unterrichtszeit auf städtischen Schulhöfen und im direkten Umfeld von Schulen sowie in der direkten Nachbarschaft von Krankenhäusern zu untersagen.

 

Begründung:

 

Der Magistratsbericht (2011-2016/DS II (A)0027) zeigt auf, dass mittlerweile elektrische, akkubetriebene Laubblasgeräte auf dem Markt sind, die den Anforderungen des alltäglichen Einsatzes genügen. Im Vergleich zu Geräten mit Verbrennungsmotor verursachen sie erheblich weniger Lärm und keine Abgase. Anstatt eines vollständigen Verzichts können die gleichen Ziele, die Ruhe zu schützen und schädliche Keime nicht unnötig aufzuwirbeln, ebenso  mit einer Variante aus zeitlicher Einschränkung des Einsatzes und dem Austausch der Geräte erreicht werden.

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