Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0253Ausgegeben am 27.09.2012

Eing. Dat. 27.09.2012

 

 

 

Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH

hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel gem. § 98 Abs. 2 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 343/12 (Dez. II, Klinikum Offenbach GmbH/Amt 20) vom 26.09.2012.

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

 

2.    Die Mittel werden bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060 „Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die entsprechende Umsetzung erfolgt in dem hierfür gleichzeitig eingebrachten gesonderten Nachtragshaushalt.

 

4.    Für den Fall der zwischenzeitlichen Genehmigung der Patronatserklärung handelt es sich hierbei um die erste Tranche daraus. Gleichzeitig wird festgehalten, dass bei künftigen Auszahlungen im Rahmen der Patronatserklärung keine gesonderten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden, sondern hierzu eine Informationsvorlage über die jeweilige Maßnahme, mit Hinweis auf die Gründe, die die Auszahlung notwendig gemacht haben, der Stadtverordnetenversammlung zugeht.

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 655 vom 09. Dezember 2010, DS I (B) 0010 vom 18. August 2011 und DS I (A) 0152 vom 26. Januar 2012 hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits drei Eigenkapitalerhöhungen um je 30 Mio. € zugestimmt. Damit sollte unter anderem den vom Klinikum im Rahmen der Umwandlung in eine GmbH übernommenen Altverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 54,1 Mio. € Rechnung getragen werden und eine bilanzielle Überschuldung abgewendet werden.

 

Die Stadt Offenbach hatte in Folge die Auszahlungen der 30 Mio. € an die Klinikum Offenbach GmbH (KliO) am 14. Dezember 2010, am 02. November 2011 und am 21. Juni 2012 angewiesen.

 

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des KliO noch kein Bestätigungsvermerk – auch nicht in eingeschränkter Form – geben können, da es an der positiven Prognose für das Unternehmen mangelt. Mit der positiven Prognose ist im Wesentlichen die Wiedererlangung der Ertragskraft zum Ausgleich des verbrauchten Eigenkapitals gemeint.

 

Das Klinikum geht zum aktuellen Zeitpunkt von einem Jahresfehlbetrag für das Jahr 2012 von voraussichtlich 36,4 Mio. € aus.

 

Nach Information der Klinikum Offenbach GmbH ist bereits Ende des Monats Oktober 2012 nicht mehr in der Lage aufgrund mangelnder Liquidität weitere Rechnungen zu zahlen und sich daran die Verpflichtung anschließt, dass die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen hat. Dieser Tatbestand soll derart geheilt werden, dass sich die Stadt Offenbach zur Auszahlung weiterer 30 Mio. € gegenüber der Klinikum Offenbach GmbH verpflichtet. Gleichzeitig ist laut Aussage des Klinikums damit die Finanzierung der GmbH bis 31.12.2013 gesichert.

 

Darüber hinaus ist die Vorlage deshalb notwendig, da zum jetzigen Zeitpunkt die Patronatserklärung durch das Regierungspräsidium nicht genehmigt wurde. Sollte die Genehmigung der Stadt Offenbach zwischenzeitlich oder in der Folge zugehen, ist die Auszahlung der 30 Mio. € die erste Tranche aus dem Paket der 90 Mio. € der Patronatserklärung.

 

Gleichzeitig wird klargestellt, dass künftige Auszahlungen im Rahmen der Patronatserklärung nicht unter dem Vorbehalt einer weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung stehen. Die Stadt Offenbach hat sich mit der Patronatserklärung rechtsverbindlich (mit Rangrücktrittserklärung und Gerichtsstandvereinbarung), d.h. für die Klinikum Offenbach GmbH einklagbar, zur Zahlung von bis zu 90 Mio. € in verpflichtet. Deshalb erfolgt bei Genehmigung der Patronatserklärung und anstehender Auszahlung daraus jeweils eine Informationsvorlage mit Hinweis auf entsprechende Gründe, die die Auszahlung notwendig gemacht haben.

 

Die Folgen einer Insolvenz des KliO sind kaum abschätzbar. Die Stadt hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag; sie muss die Krankenhausversorgung sicherstellen, nicht aber selbst ausführen. Als alleiniger Eigentümer des KliO muss die Stadt auch im Insolvenzfall die Fortsetzung des Klinikums sicherstellen, d.h. auch finanziell absichern.

 

Die Vorlage wird als Dringlichkeitsvorlage (*in den Magistrat) eingebracht, da die Verfügung des Regierungspräsidiums zur Nicht-Genehmigung der Patronatserklärung erst am 25.09.2012 bei der Stadt Offenbach eingegangen ist, die Liquiditätssituation der Klinikum Offenbach GmbH aber ein weiteres Zuwarten nicht zulässt. Die Verfügung wurde unmittelbar an die Stadtverordnetenvorsteherin zur Bekanntmachung gegenüber der Stadtverordnetenversammlung übersandt.

 

Das Regierungspräsidium ist im Vorfeld über die Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt.

 

 * redaktionell ergänzt.