Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2012

 

TOP 7

Prüfung der Einführung eines Kulturpasses für sozial benachteiligte Kinder in Offenbach
Antrag JHA gem. § 71 SGB VIII vom 31.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0234
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.09.2012,
2011-16/DS-I(A)0234/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0234 und 2011-16/DS-I(A)0234/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Kulturcard Offenbach für sozial benachteiligte Kinder in Offenbach eingeführt werden kann.

 

Der Magistrat möge ferner prüfen, ob und wie eine Sozialkarte (zum Beispiel für leistungsberechtigte Kinder im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes) auch als Kulturpass genutzt werden kann.

 

Bei der Prüfung ist insbesondere auf Aspekte von Diskriminierung einzugehen.

Darüber hinaus sind alle zu erwartenden anfallenden Kosten darzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0234/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat möge ferner prüfen, ob und wie eine Sozialkarte (zum Beispiel für leistungsberechtigte Kinder im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes) auch als Kulturpass genutzt werden kann.

 

Bei der Prüfung ist insbesondere auf Aspekte von Diskriminierung einzugehen.

Darüber hinaus sind alle zu erwartenden anfallenden Kosten darzustellen.

 

2011-16/DS-I(A)0234

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Kulturcard Offenbach für sozial benachteiligte Kinder in Offenbach eingeführt werden kann.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.