Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2012

 

 

TOP 14

Umgestaltung Stadthof
hier:  Teil I: Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umgestaltung Stadthof“
gemäß § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 der Straßenbeitragssatzung der Stadt
Offenbach am Main (StrBS); und Teil II: Unterhaltungsmaßnahme „Standortverbesserung Bäume Stadthof“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 310/12 (Dez. I, Amt 60) vom 05.09.2012,
2011-16/DS-I(A)0241
Ergänzungsantrag CDU vom 19.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0241/1

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.09.12,
2011-16/DS-I(A)0241/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0241 und 2011-16/DS-I(A)0241/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Teil I:

1.  Der Umgestaltung des Stadthofs, nach der vom Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg i. Br. erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kosten-berechnung, abschließend mit 2.705.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

Geändert wird der Plan der Stötzer Landschaftsarchitekten in folgenden Punkten:

a) Das Architekturbüro Stötzer Landschaftsarchitekten wird vom Magistrat
    beauftragt, ein Fundament für eine Überdachung des Tiefgarageneingangs
    anzulegen.

b) Wenn die Umbauten der City Passage abgeschlossen sind, wird der westliche
    Teil des Stadthofs mit den gleichen Platten der übrigen Fläche belegt, damit
    später ein einheitliches Bild entsteht.

2.  Die erforderlichen Mittel für die investive Maßnahme in Höhe von 2.705.000,00 € werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 06300.94180 "Sanierung Stadthof - Aktive Kernbereiche (12.01.01)", SK 09520000, Projekt 101010000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel bis 2011:          815.000,00 €
Haushaltsplan 2012:                              0,00 €           
Haushaltsplan 2013:               1.890.000,00 €
Gesamt:                                    2.705.000,00 €

Im Nachtrag 2012 ist die Verpflichtungsermächtigung von derzeit 815.000,00 € auf 1.890.000,00 € zu erhöhen.

Die erforderlichen Änderungen der Haushaltsmittel und der VE sind im Nachtrag 2012 und im Haushaltsplan 2013 vorzunehmen.

3.  Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung Land Aktive Kernbereiche (USK 06300.36100):        1.805.000,00 €
Straßenbeiträge (USK 06300.35000):                                                  195.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                                    705.000,00 €
Gesamt:                                                                                                  2.705.000,00 €

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 62.818,03 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.  Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung u Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 24.466,03 €/pa. Dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten.

Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51020 „Instandhaltung von Straßen und Wegen“  SK 61650002, Produkt 12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

6.  Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

7.  Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau des Stadthofes die Mischverkehrsfläche einschließlich aller Teileinrichtungen gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS als Fußgängerzone eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für alle Teileinrichtungen.

Teil II:

1.  Der Unterhaltungsmaßnahme „Standortverbesserung Bäume Stadthof“, nach der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 35.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.  Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltungsmaßnahme in Höhe von
35.000,00 € werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 58000.51010  "Instandhaltung von Park- und Gartenanlagen (13.01.01)", SK 61650003, Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2013:                    35.000,00 €


 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0241/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Vorlage I (A) 0241 wird durch nachstehende Ergänzung geändert:

 

„1a.

Zusätzlich wird der Tiefgaragenabgang mit einem Flugdach versehen. Es ist nach einer kostengünstigen Lösung zu suchen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind in Ziff. 2. einzurechnen.“

 

 

2011-16/DS-I(A)0241/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 1 (im Teil I) wird wie folgt ergänzt: „Geändert wird der Plan der Stötzer Landschaftsarchitekten“ in folgenden Punkten:

 

a)    Das Architekturbüro Stötzer Landschaftsarchitekten wird vom Magistrat beauftragt, ein Fundament für eine Überdachung des Tiefgarageneingangs anzulegen.

 

b)    Wenn die Umbauten der City Passage abgeschlossen sind, wird der westliche Teil des Stadthofs mit den gleichen Platten der übrigen Fläche belegt, damit später ein einheitliches Bild entsteht.

 

 

2011-16/DS-I(A)0241

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Teil I:

1.   Der Umgestaltung des Stadthofs, nach der vom Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg i. Br. erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.705.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.   Die erforderlichen Mittel für die investive Maßnahme in Höhe von 2.705.000,00 € werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 06300.94180 "Sanierung Stadthof - Aktive Kernbereiche (12.01.01)", SK 09520000, Projekt 101010000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel bis 2011:                      815.000,00 €
Haushaltsplan 2012:                                       0,00 €           
Haushaltsplan 2013:                          1.890.000,00 €
Gesamt:                                           2.705.000,00 €

Im Nachtrag 2012 ist die Verpflichtungsermächtigung von derzeit 815.000,00 € auf 1.890.000,00 € zu erhöhen.

Die erforderlichen Änderungen der Haushaltsmittel und der VE sind im Nachtrag 2012 und im Haushaltsplan 2013 vorzunehmen.

3.   Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung Land Aktive Kernbereiche (USK 06300.36100):                          1.805.000,00 €
Straßenbeiträge (USK 06300.35000):                                                             195.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                                         705.000,00 €
Gesamt:                                                                                                     2.705.000,00 €

4.   Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 62.818,03 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.   Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung u Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 24.466,03 €/pa. Dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten.

Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51020 „Instandhaltung von Straßen und Wegen“  SK 61650002, Produkt 12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

6.   Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

7.   Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau des Stadthofes die Mischverkehrsfläche einschließlich aller Teileinrichtungen gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS als Fußgängerzone eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für alle Teileinrichtungen.

Teil II:

1.   Der Unterhaltungsmaßnahme „Standortverbesserung Bäume Stadthof“, nach der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 35.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.   Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltungsmaßnahme in Höhe von
35.000,00 € werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 58000.51010  "Instandhaltung von Park- und Gartenanlagen (13.01.01)", SK 61650003, Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2013:                              35.000,00 €


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

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