Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2012

 

 

TOP 15

Bebauungsplan 618 C/2 - 2. Änderung des Bebauungsplanes  618 A „Waldheim Süd; südlicher Teil“
1. Aufstellungsbeschluss
2. Billigungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 311/12 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 05.09.2012,
2011-16/DS-I(A)0242

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Aufstellungsbeschluss

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, soll der Bebauungsplan 618 A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 618 C/2.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:

·         von den südlichen Grenzen der Flurstücke 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1 und 98/2

 

im Osten:

·         von der Ostseite der Kastanienstraße

 

im Süden:

·         von der Eichenallee

 

im Westen:

·         von der Eichenallee und der Grünfläche ‘Im Grünen Grund‘.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, folgende Flurstücke:

87/1, 87/2, 88/1, 88/2, 88/3, 89 (Am Waldrand), 90, 91 (Lupinenweg), 92/1, 92/2, 92/4, 92/5, 93, 94, 95 (Ginsterweg), 96, 121/1, 121/2 teilweise (Kastanienstraße) sowie 121/3.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C/2 erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.



2.    Billigungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/2 (Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 27.08.2012, werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

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