Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0219/3Ausgegeben am 10.10.2012

Eing. Dat. 10.10.2012

 

 

 

 

 

 

Masterplan als Stadtentwicklungsstudie „Offenbach 2030“
Änderungsantrag CDU, SPD, B’90/Die Grünen, FW und FDP vom 10.10.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Verfahren  für die Erstellung eines Masterplanes sowie die damit verbundenen Kosten in einem Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.    Der Masterplan soll verbindliche – strategische und räumlich konkretisierte – Ziele und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele definieren. Die bereits vorhandenen Ziele, Leitlinien, Planungen und Entwicklungskonzepte aus den verschiedenen Bereichen Stadtplanung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität, Energie, Bildung, Kultur, Sport, Soziales etc. (z.B. Bildungsinitiative, Einzelhandelskonzept, Förderung der Kreativwirtschaft und von Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien, Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“, Wohnungspolitische Leitlinien, Barrierefreiheit, Klimaschutz-, Luftreinhalte- und Lärmschutzkonzept, Stadtklimakarte) und Einzelmaßnahmen (z.B. Stadtteilarbeit: Soziale Stadt,  Modellregion Integration, Spielflächenbedarfsplan) sollen hierbei einbezogen werden. Aber auch negative Faktoren, wie der ausgedehnte Siedlungsbeschränkungsbereich, müssen in den Masterplan einfließen. Ebenso sind für den gegebenen Fall Hinweise auf weitergehenden Steuerungsbedarf aufzuzeigen. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere:

·         Analyse und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B. Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne der Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw. Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;

·         Herstellung und Sicherung öffentlicher Räume;

·         Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;

·         Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinderte) und seniorengerechte Gestaltung;

·         Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie).

 

3.    Die Steuerung des Masterplanprozesses soll durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement erfolgen. An der Erstellung sollen alle  weiteren städtischen Ämter und geeignete Institutionen, Initiativen (z.B. SOH, IHK, Einzelhandelsverband, Agenda 21 usw.) wie auch Querschnittsämter beteiligt werden. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligung des Parlaments an der strategischen Steuerung sicher­zustellen. Die aktuellen Zwischenstände werden den Ausschüssen der Stadt­verordneten­­versammlung regelmäßig zur Beratung und Information  vor­gelegt.

 

4.    Zu achten ist zudem auf die Information und Beteiligung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Vereine, Initiativen und Verbände.

 

5.    Laufende und beschlossene Projekte sowie bereits begonnene Planungen werden unabhängig vom Masterplan umgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.