Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Oktober 2012

 

 

 

TOP 11

Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0248
Ergänzungsantrag Piraten vom 08.10.2012, 2011-16/DS-I(A)248/1

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 10.10.2012,2011-16/DS-I(A)248/2
Änderungsantrag FDP vom 11.10.2012, 2011-16/DS-I(A)248/3

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0248

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubbläsern durch städtische Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort einzustellen;

2.    den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schall­druckpegel kleiner 78 dB während des Laubfalls, dessen Hauptzeit je nach Witterung zwischen Oktober und Januar liegt sowie in der Blütezeit, die je nach Witterung zwischen April und Mai liegt, zuzulassen;

3.    Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ aufgrund der geltenden Verkehrssicherungspflicht zuzulassen;

4.    den Einsatz von Laubblasgeräten während der Unterrichtszeit auf städtischen Schulhöfen und im direkten Umfeld von Schulen sowie in der direkten Nachbarschaft von Krankenhäusern zu untersagen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0248/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der ursprüngliche Antrag wird um einen weiteren Punkt ergänzt:

5.  Innerhalb des rechtlich zulässigen Spielraumes eine Satzung zum Schutz gegen
     Lärm zu verfassen mit dem Ziel, den Einsatz von Laubbläsern mit
     Verbrennungsmotor im privaten Bereich ebenfalls zu unterbinden und der
     Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2011-16/DS-I(A)0248/2

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Ziffer 4 wird vollständig gestrichen.

 

 

2011-16/DS-I(A)0248/3

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Punkt 2 wird wie folgt geändert:

 

2.     den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner als 78 dB zuzulassen;

 

 

2011-16/DS-I(A)0248


Herr Stv. Freier (CDU) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1. – 3. und 4.

 

2011-16/DS-I(A)0248 Punkt 1. – 3.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubbläsern durch städtische Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort einzustellen;

2.     den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner 78 dB während  des Laubfalls, dessen Hauptzeit je nach Witterung zwischen Oktober und Januar liegt sowie in der Blütezeit, die je nach Witterung zwischen April und Mai liegt, zuzulassen;

3.     Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ aufgrund der geltenden Verkehrssicherungspflicht zuzulassen;

 

 

2011-16/DS-I(A)0248 Punkt 4.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4.     den Einsatz von Laubblasgeräten während der Unterrichtszeit auf städtischen Schulhöfen und im direkten Umfeld von Schulen sowie in der direkten Nachbarschaft von Krankenhäusern zu untersagen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung