Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0259Ausgegeben am 23.10.2012

Eing. Dat. 11.10.2012

 

 

 

 

 

Änderung der Beteiligungen an der Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH (OSG) – Grundsatzbeschluss und Verlängerung des Vertrages über Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum

Antrag Magistratsvorlage Nr. 358/12 (Dez. I, Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH, Amt 20) vom 10.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

I.

1.    Der Geschäftsanteil der Stadt Offenbach am Main an der OSG von EUR 32.900,00 wird aufgeteilt in zwei Geschäftsanteile zu EUR 25.000,00 und EUR 7.900,00.

 

2.    Der neu gebildete Geschäftsanteil von EUR 7.900,00 wird, aufschiebend bedingt durch Erteilung der gemäß § 6 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages hierfür erteilten Zustimmung durch die Mitgesellschafterin Städtische Sparkasse Offenbach a.M., auf die Mitgesellschafterin Stadtwerke Offenbach Holding GmbH zu einem dem Nominalwert des übertragenen Geschäftsanteils entsprechenden Kaufpreis übertragen.

 

3.    Auf die Vereinbarung die Zahlung des Kaufpreises betreffender Sicherheiten wird seitens der Stadt Offenbach verzichtet.

 

4.    Das Gewinnbezugsrecht aus dem zu übertragenden Geschäftsanteil soll zwecks Vermeidung des ansonsten notwendigen Zwischenabschlusses rückwirkend zum 01.01.2012 der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH zustehen.

 

5.    Der zu zahlende Kaufpreis in Höhe von EUR 7.900 wird unter dem noch einzurichtenden Untersachkonto „Verkauf von Geschäftsanteilen OSG“ eingenommen.

 

6.    Die entsprechende haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt über die Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2012.

 

II.

Es wird zugestimmt, dass der mit Wirkung seit 01.01.2000, 0:00 Uhr bestehende und am 31.12.2014, 24:00 Uhr endende Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der OSG über Werbenutzungsrechte vorzeitig um 10 Jahre im Wege der „Inhouse-Vergabe“ verlängert und mithin erst am 31.12.2024 um 24:00 Uhr enden wird.

 

III.

Herr Oberbürgermeister Horst Schneider und Herr Bürgermeister Peter Schneider werden bevollmächtigt, die zum Vollzug vorstehender Beschlüsse notwendigen Handlungen vorzunehmen, alle notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und die dienlichen Verträge und Erklärungen seitens der Stadt Offenbach am Main zu unterzeichnen.

 

 

Begründung:

 

Zu I.

Gemäß § 17 Nr. (2) e) des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung u. a. über die Teilung, Veräußerung oder sonstige Übertragung von Geschäftsanteilen zu beschließen.

 

Durch die Teilung und Übertragung wird die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH im Verhältnis beider zueinander mit der Sparkasse Offenbach gleich gestellt. Beide verfügen dann nämlich über Geschäftsanteile in Höhe von jeweils insgesamt EUR 13.000,00 und damit jeweils über eine gesellschaftsrechtliche Sperrminorität, die bisher der Sparkasse Offenbach allein zustand. Die Stadt Offenbach verliert hierdurch zwar die einfache Mehrheit, sie ist jedoch nach wie vor alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH.

 

Die OSG mbH wurde als städtische Gesellschaft gegründet, um aus steuerlichen Gründen die Einnahmen aus dem Kartenvorverkauf von Konzerten und Veranstaltungen sowie die Einnahmen aus dem DSM – Städtemedienvertrag abzubilden und die Ausgaben für touristische und sonstige Informationen abzubilden.

 

Im Zuge des gemeinsamen Internetportals, das die Stadt / Amt für Öffentlichkeitsarbeit (Leitung Herr Matthias Müller) und Stadtwerke Offenbach Holding – KC Unternehmenskommunikation (Frau Regina Preis) 2001 ins Leben riefen (Gesamtkonzept, Finanzierung, vertragliche Grundlagen, Umsetzung) wurde die OSG mbH als Betreibergesellschaft für das Portal bestimmt.

 

Eine Steuerungsgruppe, die sich aus Vertretern der Betreiber der Stadt, SOH (Mitglied der Steuerungsgruppe seit 2001 Regina Preis-Wilczek, da das Internet zu den Aufgaben der Unternehmenskommunikation gehört) und EVO zusammensetzt, entscheidet für das Internetportal über Budget, Budgetverwendung, Anschaffungen, Konzeption und die strategische Ausrichtung der Internetauftritte der Stadt Offenbach und der Gesellschaften. Die Betreiber Stadt Offenbach und SOH arbeiten nicht nur inhaltlich sondern auch organisatorisch (z.B. gemeinsame Personalführung der Internetredaktion) unter Verantwortung von Presseamtsleiter  Matthias Müller und der Leiterin der Unternehmenskommunikation Regina Preis-Wilczek zusammen.

 

Das Internetportal erfreut sich in den vergangen Jahren zunehmend steigender Nutzerzahlen und ist damit die gemeinsame und zentrale Informationsplattform für Stadt und die SOH-Unternehmensgruppe. Im Internetauftritt der SOH-Unternehmensgruppe besonders nachgefragt werden entweder interaktive Angebote und Dienstleistungen (Abfallkalender ESO, Wohnungsdatenbank GBO, Onlineticketshop der OVB oder Informationen über bürgernahe Projekte, wie beispielsweise die Stadionseite), die alle konzeptionell von der Unternehmenkommunikation der SOH verantwortet werden und mit der gemeinsamen Internetredaktion realisiert wurden. 

 

In den kommenden Jahren wird das Internet weiter an Bedeutung zunehmen, sei es aufgrund sogenannter e-government Dienstleistungen, das heißt, dass Verwaltungsprozesse direkt online von den Bürgern bearbeitet werden können oder aber auch für eine intensivere Bürgerbeteiligung im öffentlichen Meinungsbildungsprozess und bei der Umsetzung kommunaler Projekte mit dialogbasierten Programmen (Facebook, Twitter, etc. ).

 

Darüber hinaus fungiert die OSG in den letzten Jahren für die Stadt Offenbach organisatorisch wie finanziell als Veranstalterin verschiedener Events, wie z.B. Lichterfest, Capitol Classic Lounge. Diese Veranstaltungen werden sowohl organisatorisch als auch finanziell durch die SOH unterstützt.

 

Aus diesen Gründen ist der Kauf eines weiteren Anteils an der OSG durch die SOH strategisch und konzeptionell sinnvoll.

 

Zu II.

Die längerfristige Vergabe von Werbenutzungsrechten ist in der derzeitigen Marktlage für den Gewährenden (OSG) besonders lukrativ. Deshalb erscheint es sinnvoll, die OSG bereits jetzt und damit vorzeitig in die Lage zu versetzen, mit interessierten Dritten über die Vergabe von Werbenutzugsrechten ab 01.01.2015 zu verhandeln. Dies setzt die vorzeitige Verlängerung des zwischen der Stadt Offenbach und der OSG bestehenden Vertrages voraus.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.