Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0263Ausgegeben am 25.10.2012

Eing. Dat. 25.10.2012

 

 

 

 

Grundstückserwerb von der Ferrostaal Industrieanlagen GmbH, Industriestraße 13, 65366 Geisenheim, sowie der GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Offenbach KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 386/12 (Dez. I, Amt 80) vom 24.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Unter Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 09.12.2010 (Magistratsvorlage Nr. 442/10, DS I (B) 199) erwirbt die Stadt Offenbach am Main  aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 21 Nr. 212/10 und 212/11, Christian-Pleß-Straße 18 und 20, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 7.023 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.    Der Kaufpreis beträgt 1.229.025 EUR (175 EUR/m²). Die Zahlung erfolgt in Teilbeträgen wie folgt: 200.000 EUR gegen Übergabe einer Vertragserfüllungs-bürgschaft innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss, 700.000 EUR nach erfolgter Vermessung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt Offenbach sowie der Restbetrag nach Eigentumsumschreibung.

3.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb­steuer werden von der Stadt Offenbach am Main getragen. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Veräußerer.

4.    Von den erforderlichen Mitteln für den Grunderwerb i. H. v. ca. 1.320.000 EUR (Kaufpreis und Nebenkosten) wurden im Jahr 2010 bereits 700.000 EUR über das Untersachkonto 61500.94010 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“, PN 0048, Sachkonto 09510000, Projekt-Nr. 601090000000, Produkt 09.01.06 treuhänderisch auf ein Notaranderkonto gezahlt.

Weitere 200.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2012 bei dem vorgenannten USK 61500.94010 zur Verfügung. Die restlichen 420.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2012 bei dem Untersachkonto 61000.93210 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Sachkonto 05000000, Produkt 10.01.02 zur Verfügung.

5.    Die Grundstücksübergabe erfolgt nach Abbruch der vorhandenen Baulichkeiten, der abgeschlossenen Bodensanierung sowie der Fertigstellung der mit dem Denkmalschutz noch zu vereinbarenden Pergolakonstruktion.

6.    Der Grundstückserwerb erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 627 sowie des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages bzw. Austauschvertrages zum Denkmalschutz.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2010 (Magistrats-vorlage Nr. 442/10, DS I (B) 199) wurde der Erwerb einer Teilfläche von ca. 4.000 m² aus den genannten Grundstücken beschlossen. Der Kaufvertrag wurde damals auch beurkundet, aber bisher nicht endgültig abgewickelt. Aus förderrechtlichen Gründen wurde auf der Grundlage des damaligen Vertrages der Kaufpreis i. H. v. 700.000 EUR bereits treuhänderisch auf ein Notaranderkonto gezahlt. Diese damalige Zahlung wird in die neue Kaufpreiszahlung einbezogen.

 

Der Bebauungsplan sieht jetzt gemäß Anlage die Realisierung einer größeren Grünfläche (seither rd. 4.000 m², jetzt 7.023 m²) vor. Diesbezüglich soll unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 627 ein neuer Kaufvertrag beurkundet werden. Dieser steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag, vgl. Magistratsvorlage Dez. I / Amt 60.

 

Sollte der Bebauungsplan nicht in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2012 beschlossen werden, ist vorgesehen, den Kaufvertrag vorbehaltlich dieser Beschlussfassung zu beurkunden.

 

Die Finanzierung der entstehenden Kosten erfolgt überwiegend im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“. Im Rahmen dieses Förderprogramms erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von rd. 75 % der Grunderwerbskosten. Aus förderrechtlichen Gründen muss ein Teilbetrag i. H. v. 200.000 EUR  noch in diesem Jahr gezahlt werden, da dieser Betrag ansonsten verfällt. Der Abruf der Fördermittel erfolgt durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement.

 

Bei der Ermittlung des Kaufpreises wurde von dem Grundsatz ausgegangen, welcher im Rahmen eines Enteignungsverfahrens Anwendung findet, wonach der Grundstückseigentümer mit dem erzielten Kaufpreis an anderer Stelle ein gleichwertiges Grundstück erwerben kann.

 

Die MAN Grundstücksgesellschaft mbH, die im Auftrag der Grundstückseigentümer die Verhandlungen geführt hat, ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlage

Plan