Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0268Ausgegeben am 25.10.2012

Eing. Dat. 25.10.2012

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)

- Umsetzung des „Konzeptes ESO 2013“

  Neuregelung der kommunalen und gewerblichen Aufgaben der ESO Offen-

  bacher Dienstleistungsgesellschaft mbH sowie der ESO Servicegesellschaft

  mbH Offenbach, Gründung der ESO Stadtservice GmbH

  hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 374/12 (Dez. I, Amt 20) vom 24.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

I.

Folgenden Vertragsabschlüssen zur Umsetzung des „Konzeptes ESO 2013“ wird zugestimmt:

 

1.    der Gründung der ESO Stadtservice GmbH als 100%iger Tochter der SOH GmbH gemäß dem ausliegenden Gesellschaftsvertrag (I der Auslage),

 

2.    dem Asset-Deal-Vertrag zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH als Verkäuferin und der ESO Stadtservice GmbH als Käuferin (II der Auslage),

 

3.     dem Kauf- und Abtretungsvertrag über einen GmbH - Geschäftsanteil zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und der ESO Stadtservice GmbH i.G. zum Erwerb aller Geschäftsanteile der ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach (III der Auslage),

 

4.    der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der ESO Stadtservice GmbH (IV der Auslage),

 

5.    dem geänderten Gesellschaftsvertrag der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH (V der Auslage).

 

II.

Der Übertragung des zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehenden Rahmendienstleistungsvertrages auf die gegründete ESO Stadtservice GmbH wird zugestimmt.

 

Im Zuge der Übertragung des Rahmendienstleistungsvertrages wird dessen Ziffer 13.1. um folgenden Satz ergänzt: „Der Vertrag verlängert sich jedoch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird“.

 

III.

Der Magistrat und die Geschäftsführungen der SOH GmbH und der ESO GmbH werden ermächtigt, die Beschlusslage umzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Mit Magistratsbeschluss vom 11.01.2012 (Vorlage Nr. 012/12) wurden die Geschäftsführungen der SOH GmbH, der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und der ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach beauftragt, das „Konzept ESO 2013“ voranzutreiben und beschlussreif vorzubereiten.

 

Nach einer umfangreichen und intensiven Prüfung steuer-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Fragen (VI und VII der Auslage) erfolgt mit vorliegendem Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes „ESO 2013“ eine Neuregelung der kommunalen und der gewerblichen Aufgaben der genannten Gesellschaften.

 

Hintergrund der erforderlichen Neuregelung ist der zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehende Rahmendienstleistungsvertrag, der Ende des Jahres 2014 ausläuft. Spätestens zum Auslaufen des Rahmendienstleistungsvertrages ist eine Neu­regelung der kommunalen Leistungserbringung erforderlich. Eine Verlängerung dieses Vertrages zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, deren Mitgesellschafterin mit einem 49%igen Anteil die Meinhard Städtereinigung GmbH & Co. KG ist, ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH ist in ihrer derzeitigen Rechtsform nicht Inhousefähig. Deshalb ist - nach Auslaufen des Rahmendienstleistungsvertrages - auch eine direkte Beauftragung der Leistungen des ESO Eigenbetriebes an die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH aus vergaberechtlichen Gründen unzulässig. Daher muss eine Neuregelung der wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge aus den Berei­chen u.a. Entsorgung, Grünwesen, Entwässerung, Straßenreinigung, Straßenunterhalt und Friedhöfe für die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

Das dem vorliegenden Grundsatzbeschluss zugrundeliegende Lösungskonzept bedeutet eine „Teil-Rekommunalisierung“. Derzeitige Aufgabenpakete der ESO Offenbacher Dienstleistungsge­sellschaft mbH werden in kommunale und in gewerbliche Leistungen geteilt. Die kommunalen Aufgaben werden sodann in die neu gegründete ESO Stadtservice GmbH - einer 100%igen Tochtergesellschaft der SOH - eingelegt. Die ESO Stadtservice GmbH übernimmt die von der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH mit dem ESO Eigenbetrieb abgeschlossene Rahmendienstleistungsvereinbarung. Die gewerblichen Aufgaben verbleiben in der ESO Offenbacher Dienstleistungsge­sellschaft mbH, die unverändert weiterhin mit den Gesellschaftern SOH (51 %) und Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG (49 %) bestehen bleibt (VIII der Auslage).

 

 

Zu I. 1.:

 

Der Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden ESO Stadtservice GmbH ist inhaltlich im Wesentlichen identisch mit dem Gesellschaftsvertrag der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (I und V der Auslage).

 

Unterschiede finden sich in § 2 „Gegenstand des Unternehmens“, wonach eine Differenzierung der Unternehmensgegenstände der Gesellschaften ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und ESO Stadtservice GmbH erfolgte.   

 

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich durch Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. Euro, welches in Form von Stammkapital (1,5 Mio. €) und Kapitalrücklagen (1 Mio. €) von der 100%igen Gesellschafterin, der SOH GmbH, erbracht wird.

 

Die SOH GmbH wiederum finanziert das zu erbringende Eigenkapital einerseits in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro aus der Auflösung und anteiligen Ausschüttung sämtlicher, in der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, vorhandener Gewinnrücklagen (bis einschließlich 2011) und zum anderen aus eigenen Mitteln in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro.

 

Durch die Auflösung und Ausschüttung der in der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH vorhandenen Gewinnrücklagen erhält ebenso wie SOH auch die Firma Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG sämtliche in der Vergangenheit bis zum 31.12.2011 erwirtschafteten, aber thesaurierten Gewinnanteile vollständig ausbezahlt. Die verbleibende gewerbliche ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH hat damit keinerlei Ausschüttungsverpflichtungen mehr gegenüber ihren Gesellschaftern aus vor dem 31.12. 2011 erwirtschafteten Jahresüberschüssen.

 

Die Finanzierung der Ausschüttung der Gewinnrücklagen erfolgt bei der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH einerseits aus vorhandenen liquiden Mitteln und andererseits aus dem Verkaufspreis von Teilen des Betriebsvermögens an die neu zu gründende ESO Stadtservice GmbH (siehe 2.).

 

Die ESO Stadtservice GmbH erhält einen Aufsichtsrat, in gleicher Anzahl wie der bestehen bleibende Aufsichtsrat der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH.

 

Zu I. 2.:

 

Das zur Erbringung ihrer kommunalen Aufgaben notwendige Betriebsvermögen erwirbt die neu zu gründende ESO Stadtservice GmbH durch den Abschluss eines Asset-Deal-Vertrages mit der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (II der Auslage). Der Erwerb umfasst das gesamte materielle und immaterielle Betriebsvermögen des Geschäftsbetriebs „Kommunale Tätigkeiten“, den Ertragswert des bis 2014 laufenden Rahmendienstleistungsvertrags, die bisher beauftragten Zusatzleistungen für die Stadt Offenbach sowie die ggf. direkt zuordenbaren langfristigen Verpflichtungen (Verbindlichkeiten, Personalrückstellungen).

 

Zum Betriebsvermögen des Geschäftsbetriebes „kommunale Tätigkeiten“  gehört auch der Beteiligungsbuchwert für den 100%igen Anteilskauf der ESO Servicegesellschaft mbH.

 

Zur Durchführung ihres Geschäftsbetriebs erwirbt die ESO Stadtservice GmbH von der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH den noch bestehenden Rahmendienstleistungsvertrag mit der Stadt Offenbach, der noch eine Restlaufzeit von zwei Jahren hat, sowie die bisher beauftragten Zusatzleistungen. Die Kaufpreisermittlung für den Rahmendienstleistungsvertrag erfolgte im Ertragswertverfahren auf Basis der voraussichtlich in 2013 und 2014 aus diesem Vertrag heraus erwirtschaftbaren Gewinne.

 

Das dem Geschäftsbetrieb „gewerbliche Tätigkeiten“ zuzuordnende Betriebsvermögen verbleibt in der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH.

 

Der von der Käuferin zu erbringende Gesamtkaufpreis (§ 5 des Asset-Deal-Vertrages) setzt sich wie folgt zusammen:

 

o   Kaufpreis für die verkauften Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens:                                                    3.428.394,-- EURO

 

o   Kaufpreis für das verkaufte Vorratsvermögen:                    177.946,-- EURO

 

o   Kaufpreis des Rahmendienstleistungsvertrages inklusive
Zusatzleistungen für die Stadt und den Konzern:            2.913.160,-- EURO

 

(jeweils Stand zum 30.06.2012).

 

Im Anlagevermögen ist in Höhe von 50.000,-- EURO auch der 100%ige Anteil an der ESO Servicegesellschaft mbH enthalten.

 

Von dem Kaufpreis werden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 1.332.295,-- EURO abgezogen, so dass sich der Gesamtkaufpreis für das Geschäftsfeld „kommunale Dienstleistungen“ auf derzeit 5.187.205,-- EURO beläuft.

 

Alle vorgenannten Werte basieren auf einer zum 30.06.2012 durchgeführten Wertermittlung. Entsprechend dem normalen Geschäftsverlauf der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH im 2. Halbjahr 2012 werden geringfügige Veränderungen durch Anlagenzu- und -abgänge, sowie Änderungen von Verbindlichkeiten und Rückstellungen eintreten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich der o.g. Kaufpreis noch geringfügig ändern wird.

 

Das zu übertragende Vermögen abzüglich langfristiger Schulden erfolgt zum Verkehrswert, der in wesentlichen Teilen des Betriebsvermögens gegenüber dem Buchwert keine oder keine nennenswerten stillen Reserven enthält.

 

Die Übertragung des kommunalen Rahmendienstleistungsvertrags erfolgt zum Gewinn vor Steuern für die Jahre 2013 und 2014. Der Preis für den Rahmendienstleistungsvertrag ist ein verzinslicher Kaufpreis. Da die ESO Stadtservice GmbH den Kaufpreis der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH stundet, erfolgt keine Diskontierung. Die Auf- und Abzinsungsfaktoren sind gleich.

 

Sollte der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn der ESO Stadtservice GmbH von dem prognostizierten Wert des Rahmendienstleistungsvertrages (sowie der seither beauftragten Dienstleistungen für die Stadt Offenbach) abweichen ist dies zu Gunsten/Lasten der ESO Stadtservice zu behandeln.

 

Konkret bedeutet dies, dass in 2013 und 2014 der gesamte, voraussichtliche Jahresüberschuss der neu zu gründenden ESO Stadtservice GmbH zur Tilgung der Verbindlichkeiten aus der Übertragung des Rahmendienstleistungsvertrags verwendet werden muss. Die ESO Stadtservice GmbH verpflichtet sich die bestehende Verbindlichkeit von 2.913.160 € in acht gleichen Raten, jeweils zur Quartalsmitte, in den Jahren 2013 und 2014 an die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH zu vergüten. Die ESO Stadtservice GmbH wird somit erst ab dem Jahr 2015 einen Jahresüberschuss erwirtschaften.

 

Für die Gesellschafter SOH und Meinhardt verändert sich die Ergebnissituation für die Jahre 2013 und 2014 im Verhältnis zu den Vorjahren nicht, da der verbleibenden gewerblichen ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH in 2013 und 2014 liquide Mittel in Höhe von 2.913.160 € durch die Zahlung des Kaufpreises für den Rahmendienstleistungsvertrag zufließen.

 

Aufgrund des Asset-Deals zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und der ESO Stadtservice GmbH findet ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB statt. Die Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes aufgrund dieses Betriebsübergangs in die neu gegründete Gesellschaft über. Individualarbeitsrechtlicher Maßnahmen, wie Änderungen von Arbeitsverträgen etc. bedarf es dabei nicht.

 

Die Anlagen zum Asset-Deal-Vertrag sind in zusammengefasster Form in der Auslage II enthalten. Personalsensible Daten sind aus Gründen des Datenschutzes nicht beigefügt.

 

Zu I. 3.:

 

Die Geschäftsanteile der ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach, deren Gesellschafter bislang die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH war, werden „umgehängt“. Die ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach erhält als Gesellschafterin die neu gegründete ESO Stadtservice GmbH. Dies erfolgt mittels eines Anteilskaufvertrages zu einem Kaufpreis von 50 T€ (III der Auslage). Dieser Betrag ist in dem oben zu 2.) genannten Gesamtkaufpreis enthalten.

 

Zu I. 4.:

 

Die Geschäftsordnung mit der Geschäftsverteilung der neu zu gründenden ESO Stadtservice GmbH (IV der Auslage) entspricht inhaltlich der bereits bestehenden Geschäftsordnung für die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und teilt die Aufgaben in eine technische und eine kaufmännische Geschäftsführung. Die Herren Peter Walther und Markus Patsch sollen die Geschäftsführungsfunktion in der ESO Stadtservice GmbH wahrnehmen. Damit ist keine Erhöhung der Gehälter verbunden.

 

 

 

 

 

Zu I. 5.:

 

Der Unternehmensgegenstand in § 2 des Gesellschaftsvertrages der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH wird angepasst und zu dem der ESO Stadtservice GmbH differenziert  (V der Auslage).

Ferner wird – in Umsetzung eines Stadtverordnetenbeschlusses vom  24. Februar 2011, DS I (A) 694 – die Vergütung der Aufsichtsräte in § 16 des Gesellschaftsvertrages auf eine monatliche Vergütung angepasst.

 

In § 19 wird - wie üblich in der SOH-Unternehmensgruppe - von einer fünfjährigen Planung auf eine einjährige Planung umgestellt und ein Passus aufgenommen, wonach die Gesellschaft die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten im Beteiligungsbericht gemäß § 123 a HGO in Verbindung mit dem Public Corporate Governance Kodex sicherzustellen hat.

 

Zu II.

 

Die Übertragung des Rahmendienstleistungsvertrages ist Bestandteil des unter Ziffer I.2. genannten und abzuschließenden Asset-Deal-Vertrages. Die tatsächliche Übertragung des zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehenden Rahmendienstleistungsvertrages auf die neu gegründete ESO Stadtservice GmbH bedarf darüber hinaus der Zustimmung der städtischen Gremien.

 

Im Zuge der Übertragung des Rahmendienstleistungsvertrages wird - wie in anderen Rahmendienstleistungsverträgen mit städtischen Gesellschaften z.B. mit der GBM GmbH bereits üblich - eine Verlängerungsklausel aufgenommen. Der Wortlaut des jetzt bestehenden Rahmendienstleistungsvertrages in Ziffer 13.1. lautet: „Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2014“. Ziffer 13.1. wird nun um folgenden Satz ergänzt: „Der Vertrag verlängert sich jedoch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.“

 

Nach § 17 Abs. II lit. i) und Abs. III lit. c) des Gesellschaftsvertrages der SOH bedarf deren Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates der Stadt Offenbach zur Vorbereitung der geplanten Maßnahme. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Ziffer 11 HGO.

 

Die Maßnahmen werden dem Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde  nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 127 a HGO angezeigt.

 

Das folgende umfangreiche Vertragswerk:

 

I:     Gesellschaftsvertrag ESO Stadtservice GmbH

II:    Entwurf Asset-Deal-Vertrag nebst Anlage

III:   Anteilskaufvertrag über die ESO Service GmbH

IV:   Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

V:    geänderter Gesellschaftsvertrag ESO Offenbacher DL GmbH

VI:   Positionspapier Rechtsanwälte Köhler & Klett vom 21.08.2012

VII:  Schreiben Rechtsanwälte Haack, Rechtanwalt May vom 16.08.2012

VIII: Präsentation Aufsichtsrat SOH 11.09.2012

 

liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Anschluss an die

Sitzung des Magistrates im Büro der Stadtverordneten zur Einsicht aus.

 

Sollten Vertragsinhalte in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden, muss diese vorher die Öffentlichkeit ausschließen.