Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0268/1Ausgegeben am 06.11.2012

Eing. Dat. 06.11.2012

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)

- Umsetzung des „Konzeptes ESO 2013“

  Neuregelung der kommunalen und gewerblichen Aufgaben der ESO Offen-

  bacher Dienstleistungsgesellschaft mbH sowie der ESO Servicegesellschaft

  mbH Offenbach, Gründung der ESO Stadtservice GmbH

  hier: Grundsatzbeschluss

Ergänzungsantrag FDP vom 05.11.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge weiterhin beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung sieht die Notwendigkeit einer Neuorganisation aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei müssen die derzeit realen Bedingungen des ESO so angenommen und verändert werden, dass für den Steuer- und Gebührenzahler keine Nachteile entstehen. Dies betrifft insbesondere das vorhandene Personal, das eine sinnvolle Beschäftigung im Sinne der Steuer- und Gebührenzahler benötigt.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass durch die Gründung der „ESO Stadtservice GmbH“ eine klare Trennung des derzeitigen Aufgabenpaketes der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH - den Aufgaben der kommunalen Leistungserbringung und der gewerblichen Tätigkeit – herbeigeführt wird. Die klare Trennung dieser Aufgaben sorgt für eine bessere Transparenz und vermeidet ungerechtfertigte Kosten- und Wettbewerbsvorteile durch „Quersubventionierung“. Der Magistrat wird beauftragt mit Hilfe der Wirtschaftsprüfer, die saubere Abgrenzung von kommunaler Leistungserbringung und gewerblichen Tätigkeiten in ESO Service und ESO Dienstleistung GmbH zu prüfen und zu dokumentieren.

 

3.    Der Magistrat wird außerdem beauftragt unter Einschaltung der Wirtschaftsprüfer die Marktgängigkeit der Angebote der ESO Dienstleistung GmbH zu überprüfen und zu dokumentieren. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Tätigkeit auf dem freien Markt unter unfairen Wettbewerbsbedingungen zum Nachteil privater Anbieter kommt.

 

4.    Da der ESO wie bisher für die Erbringung der vereinbarten kommunalen Dienstleistungen das Monopol besitzt, ist die Akzeptanz für seine Arbeit auch davon abhängig, dass er weiter intensiv mit lokalen, kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammenarbeitet. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die neue ESO Stadtservice GmbH auf, so weit möglich Leistungen auch durch private Anbieter durchführen zu lassen.

 

Begründung:

 

Der ESO hat sich im Laufe der Jahre zunehmend Anerkennung und Zustimmung in der Bevölkerung und der Stadtpolitik erarbeitet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wird ihm heute deutlich größere Wirtschaftlichkeit und ordentliche Qualität in der Leistungserbringung bescheinigt. Die Beteiligung eines privaten Partners mit seiner fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz hat wichtige Impulse in den Kommunalbetrieb eingebracht. Stabile Gebühren in wichtigen Bereichen wurden erreicht. Deshalb sollte auf Kontinuität geachtet werden. Eine völlige Neuordnung ist derzeit weder sinnvoll noch praktikabel.

 

Da der Auftrag nicht einfach verlängert werden kann, stellt die vom Magistrat vorgeschlagene Konstruktion der Trennung zwischen „inhousefähigem“ Kommualbetrieb und separatem Gewerbebetrieb auch angesichts des Personalbestandes eine derzeit sinnvolle Lösung dar, die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen. Langfristig sollte aber darauf geachtet werden, dass möglichst viele Leistungen auf dem Markt beauftragt werden.