Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

 

TOP 3b

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
- Umsetzung des „Konzeptes ESO 2013“
  Neuregelung der kommunalen und gewerblichen Aufgaben der ESO Offen-
  bacher Dienstleistungsgesellschaft mbH sowie der ESO Servicegesellschaft
  mbH Offenbach, Gründung der ESO Stadtservice GmbH
  hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 374/12 (Dez. I, Amt 20) vom 24.10.2012,
2011-16/DS-I(A)0268
Ergänzungsantrag FDP vom 05.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0268/1

 

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0268

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

I.

Folgenden Vertragsabschlüssen zur Umsetzung des „Konzeptes ESO 2013“ wird zugestimmt:

 

1.    der Gründung der ESO Stadtservice GmbH als 100%iger Tochter der SOH GmbH gemäß dem ausliegenden Gesellschaftsvertrag (I der Auslage),

 

2.    dem Asset-Deal-Vertrag zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH als Verkäuferin und der ESO Stadtservice GmbH als Käuferin (II der Auslage),

 

3.    dem Kauf- und Abtretungsvertrag über einen GmbH - Geschäftsanteil zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und der ESO Stadtservice GmbH i.G. zum Erwerb aller Geschäftsanteile der ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach (III der Auslage),

 

4.    der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der ESO Stadtservice GmbH (IV der Auslage),

 

5.    dem geänderten Gesellschaftsvertrag der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH (V der Auslage).

 

II.

Der Übertragung des zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehenden Rahmendienstleistungsvertrages auf die gegründete ESO Stadtservice GmbH wird zugestimmt.

 

Im Zuge der Übertragung des Rahmendienstleistungsvertrages wird dessen Ziffer 13.1. um folgenden Satz ergänzt: „Der Vertrag verlängert sich jedoch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird“.

 

III.

Der Magistrat und die Geschäftsführungen der SOH GmbH und der ESO GmbH werden ermächtigt, die Beschlusslage umzusetzen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0268/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1.     Die Stadtverordnetenversammlung sieht die Notwendigkeit einer Neuorganisation aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei müssen die derzeit realen Bedingungen des ESO so angenommen und verändert werden, dass für den Steuer- und Gebührenzahler keine Nachteile entstehen. Dies betrifft insbesondere das vorhandene Personal, das eine sinnvolle Beschäftigung im Sinne der Steuer- und Gebührenzahler benötigt.

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass durch die Gründung der „ESO Stadtservice GmbH“ eine klare Trennung des derzeitigen Aufgabenpaketes der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH - den Aufgaben der kommunalen Leistungserbringung und der gewerblichen Tätigkeit – herbeigeführt wird. Die klare Trennung dieser Aufgaben sorgt für eine bessere Transparenz und vermeidet ungerechtfertigte Kosten- und Wettbewerbsvorteile durch „Quersubventionierung“. Der Magistrat wird beauftragt mit Hilfe der Wirtschaftsprüfer, die saubere Abgrenzung von kommunaler Leistungserbringung und gewerblichen Tätigkeiten in ESO Service und ESO Dienstleistung GmbH zu prüfen und zu dokumentieren.

 

3.     Der Magistrat wird außerdem beauftragt unter Einschaltung der Wirtschaftsprüfer die Marktgängigkeit der Angebote der ESO Dienstleistung GmbH zu überprüfen und zu dokumentieren. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Tätigkeit auf dem freien Markt unter unfairen Wettbewerbsbedingungen zum Nachteil privater Anbieter kommt.

 

4.     Da der ESO wie bisher für die Erbringung der vereinbarten kommunalen Dienstleistungen das Monopol besitzt, ist die Akzeptanz für seine Arbeit auch davon abhängig, dass er weiter intensiv mit lokalen, kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammenarbeitet. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die neue ESO Stadtservice GmbH auf, so weit möglich Leistungen auch durch private Anbieter durchführen zu lassen.

 

2011-16/DS-I(A)0268

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

I.

Folgenden Vertragsabschlüssen zur Umsetzung des „Konzeptes ESO 2013“ wird zugestimmt:

 

1.     der Gründung der ESO Stadtservice GmbH als 100%iger Tochter der SOH GmbH gemäß dem ausliegenden Gesellschaftsvertrag (I der Auslage),

 

2.     dem Asset-Deal-Vertrag zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH als Verkäuferin und der ESO Stadtservice GmbH als Käuferin (II der Auslage),

 

3.     dem Kauf- und Abtretungsvertrag über einen GmbH - Geschäftsanteil zwischen der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und der ESO Stadtservice GmbH i.G. zum Erwerb aller Geschäftsanteile der ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach (III der Auslage),

 

4.     der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der ESO Stadtservice GmbH (IV der Auslage),

 

5.     dem geänderten Gesellschaftsvertrag der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH (V der Auslage).

 

 

 

II.

Der Übertragung des zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehenden Rahmendienstleistungsvertrages auf die gegründete ESO Stadtservice GmbH wird zugestimmt.

 

Im Zuge der Übertragung des Rahmendienstleistungsvertrages wird dessen Ziffer 13.1. um folgenden Satz ergänzt: „Der Vertrag verlängert sich jedoch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird“.

 

III.

Der Magistrat und die Geschäftsführungen der SOH GmbH und der ESO GmbH werden ermächtigt, die Beschlusslage umzusetzen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung