Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012
TOP 6
Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 349/12 (Dez. I, Amt 10) vom 10.10.2012,
2011-16/DS-I(A)0260
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Magistrat
Andreas Schneider, Frankfurter Straße 151, 63067 Offenbach
Susanne Schmitt, Taunusstraße 11, 63067 Offenbach
Dieter Jahn, Bethnal-Green-Straße 13a, 63069 Offenbach
Peter Freier, Veilchenweg 14, 63075 Offenbach
als Mitglieder für den Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG vor.
Wahlverfahren:
Die Wahl von vier Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG erfolgt gem. § 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
1.Wahlkommission
Die Stv.- Versammlung bildet folgende Wahlkommission:
Für die Stv.-Fraktion der CDU Frau Stv. Reichenbach
Für die Stv.-Fraktion B`90/Die Grünen Frau Stv. Gerharz
Für die Stv.-Fraktion Piraten Herr Stv. Engels
Vertreter der FNO Herr Stv. Yigit
2. Stimmenzählung
Die Stimmenzählung hat folgendes Ergebnis:
Wahlberechtigte lt. Abstimmungsliste 71
Ausgegebene Stimmzettel 64
Abgegebene Stimmzettel 64
Gültige Stimmen 64
Ungültige Stimmen 0
Stimmen insgesamt 64
3. Wahlergebnis
Die gültigen Stimmen verteilen sich auf die Wahlvorschläge wie folgt:
Auf den Wahlvorschlag der
CDU
entfallen 21 Stimmen
Auf den Wahlvorschlag der
DIE LINKE.
entfallen 09 Stimmen
Auf den Wahlvorschlag der
SPD, B´90/Die Grünen und FW
entfallen 34 Stimmen
Insgesamt: 64 Stimmen
Aufgrund dieses Wahlergebnisses schlägt die Stv.-Versammlung dem Magistrat nachfolgend genannte Personen
Andreas Schneider, Frankfurter Straße 151, 63067 Offenbach
Susanne Schmitt, Taunusstraße 11, 63067 Offenbach
Dieter Jahn, Bethnal-Green-Straße 13a, 63069 Offenbach
Peter Freier, Veilchenweg 14, 63075 Offenbach
als Mitglieder für den Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG vor.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.11.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung