Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

 

TOP 10

Änderung der Beteiligungen an der Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH (OSG) – Grundsatzbeschluss und Verlängerung des Vertrages über Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum
Antrag Magistratsvorlage Nr. 358/12 (Dez. I, Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH, Amt 20) vom 10.10.2012, 2011-16/DS-I(A)0259

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

I.

1.    Der Geschäftsanteil der Stadt Offenbach am Main an der OSG von EUR 32.900,00 wird aufgeteilt in zwei Geschäftsanteile zu EUR 25.000,00 und EUR 7.900,00.

 

2.    Der neu gebildete Geschäftsanteil von EUR 7.900,00 wird, aufschiebend bedingt durch Erteilung der gemäß § 6 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages hierfür erteilten Zustimmung durch die Mitgesellschafterin Städtische Sparkasse Offenbach a.M., auf die Mitgesellschafterin Stadtwerke Offenbach Holding GmbH zu einem dem Nominalwert des übertragenen Geschäftsanteils entsprechenden Kaufpreis übertragen.

 

3.    Auf die Vereinbarung die Zahlung des Kaufpreises betreffender Sicherheiten wird seitens der Stadt Offenbach verzichtet.

 

4.    Das Gewinnbezugsrecht aus dem zu übertragenden Geschäftsanteil soll zwecks Vermeidung des ansonsten notwendigen Zwischenabschlusses rückwirkend zum 01.01.2012 der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH zustehen.

 

5.    Der zu zahlende Kaufpreis in Höhe von EUR 7.900 wird unter dem noch einzurichtenden Untersachkonto „Verkauf von Geschäftsanteilen OSG“ eingenommen.

 

6.    Die entsprechende haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt über die Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2012.

 

II.

Es wird zugestimmt, dass der mit Wirkung seit 01.01.2000, 0:00 Uhr bestehende und am 31.12.2014, 24:00 Uhr endende Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der OSG über Werbenutzungsrechte vorzeitig um 10 Jahre im Wege der „Inhouse-Vergabe“ verlängert und mithin erst am 31.12.2024 um 24:00 Uhr enden wird.

 

III.

Herr Oberbürgermeister Horst Schneider und Herr Bürgermeister Peter Schneider werden bevollmächtigt, die zum Vollzug vorstehender Beschlüsse notwendigen Handlungen vorzunehmen, alle notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und die dienlichen Verträge und Erklärungen seitens der Stadt Offenbach am Main zu unterzeichnen.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

 

 

 

 

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