Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

 

 

TOP 13

Grundstückserwerb von der Ferrostaal Industrieanlagen GmbH, Industriestraße 13, 65366 Geisenheim, sowie der GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Offenbach KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 386/12 (Dez. I, Amt 80) vom 24.10.2012,
2011-16/DS-I(A)0263



Beschlusslage:

 

Protokollnotiz

„Die Mittel werden erst etatisiert, wenn ein konkreter Förderbescheid vorliegt. Erst dann darf auch mit der Maßnahme angefangen werden.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Unter Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 09.12.2010 (Magistratsvorlage Nr. 442/10, DS I (B) 199) erwirbt die Stadt Offenbach am Main  aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 21 Nr. 212/10 und 212/11, Christian-Pleß-Straße 18 und 20, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 7.023 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.    Der Kaufpreis beträgt 1.229.025 EUR (175 EUR/m²). Die Zahlung erfolgt in Teilbeträgen wie folgt: 200.000 EUR gegen Übergabe einer Vertragserfüllungs-bürgschaft innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss, 700.000 EUR nach erfolgter Vermessung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt Offenbach sowie der Restbetrag nach Eigentumsumschreibung.

3.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb­steuer werden von der Stadt Offenbach am Main getragen. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Veräußerer.

4.    Von den erforderlichen Mitteln für den Grunderwerb i. H. v. ca. 1.320.000 EUR (Kaufpreis und Nebenkosten) wurden im Jahr 2010 bereits 700.000 EUR über das Untersachkonto 61500.94010 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“, PN 0048, Sachkonto 09510000, Projekt-Nr. 601090000000, Produkt 09.01.06 treuhänderisch auf ein Notaranderkonto gezahlt.

Weitere 200.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2012 bei dem vorgenannten USK 61500.94010 zur Verfügung. Die restlichen 420.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2012 bei dem Untersachkonto 61000.93210 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Sachkonto 05000000, Produkt 10.01.02 zur Verfügung.

5.    Die Grundstücksübergabe erfolgt nach Abbruch der vorhandenen Baulichkeiten, der abgeschlossenen Bodensanierung sowie der Fertigstellung der mit dem Denkmalschutz noch zu vereinbarenden Pergolakonstruktion.

6.    Der Grundstückserwerb erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 627 sowie des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages bzw. Austauschvertrages zum Denkmalschutz.

 

 

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung