Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

 

TOP 17

Aussetzung der Anwendung der Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse auf den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 394/12 (Dez. II, Amt 51 und 57) vom 24.10.2012,
2011-16/DS-I(A)0267

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Die geltenden Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten der Stadt Offenbach am Main in der Fassung des Stadtverordnetenbeschlusses I (A) 834 vom 14.12.2000 ergänzt durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung I (A) 697 vom 24.02.2011 ist mit Wirkung vom 01.07.2012 auf den EKO nicht mehr anzuwenden.

 

2.    Der eintretende Verlust im von der Stadtverordnetenversammlung festzustellenden Jahresabschluss 2012 des EKO wird gemäß zu erfolgendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ausgeglichen oder fortgeschrieben.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung