Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0272Ausgegeben am 15.11.2012

Eing. Dat. 15.11.2012

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 426/12 (Dez. I, Amt 20) vom 14.11.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 800.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der in gleicher Sitzung zu beschließenden Vorlage des Magistrates betreffend die Anschaffung von vier Niederflur-Gelenklinienbussen für den öffentlichen Personennahverkehr in Offenbach am Main soll der  entsprechende Kapitalbedarf der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH durch ein kommunalverbürgtes Darlehen gedeckt werden.

 

Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH beabsichtigt zu diesem Zwecke 800.000,00 EURO als Darlehen bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen aufzunehmen. Das aufzunehmende Darlehen hat eine zehnjährige Laufzeit bei einem derzeitigen bis  zum 31.12.2015 festvereinbarten Zinssatz von 1,49 % p. a.

 

Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.

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