Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0272Ausgegeben am 15.11.2012
Eing. Dat. 15.11.2012
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 426/12 (Dez. I, Amt 20) vom 14.11.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 800.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Begründung:
Auf der Grundlage der in gleicher Sitzung zu beschließenden Vorlage des Magistrates betreffend die Anschaffung von vier Niederflur-Gelenklinienbussen für den öffentlichen Personennahverkehr in Offenbach am Main soll der entsprechende Kapitalbedarf der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH durch ein kommunalverbürgtes Darlehen gedeckt werden.
Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH beabsichtigt zu diesem Zwecke 800.000,00 EURO als Darlehen bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen aufzunehmen. Das aufzunehmende Darlehen hat eine zehnjährige Laufzeit bei einem derzeitigen bis zum 31.12.2015 festvereinbarten Zinssatz von 1,49 % p. a.
Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.