Anlage 3 zur Mag.-Vorlage
 Nr.

 

Bedarfsmeldung Jugendamt

MAN-ROLAND KITA-Platzbedarfe und Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot Lärmschutz-

zone Tag 2

 

 

Der Gebäudekomplex liegt im KITA-Planungsbezirk Innenstadt Süd (Stat. Bezirke 21, 23, 24, 25). Dort, also im näheren Einzugsbereich - besteht aktuell (d.h. unter Zugrundelegung der Betriebs- und Tagespflegeerlaubnis-Plätze und ebenso der Erstwohnsitzbevölkerung jeweils zum Dezember 2011*) vorrangig ein zusätzlicher Bedarf an Krippenplätzen für Kinder bis unter drei Jahre.

 

Im Krippenbereich müssen, zur Erfüllung des im August 2013 in Kraft tretenden Rechtsan­spruchs auf Kindertagesbetreuung für Kinder bis unter drei Jahre, noch 90 Krippenplätze, das entspricht 10 Kindergruppen, geschaffen werden. Für 2013/14 liegt ein Offenbacher Stadtverordnetenbeschluss aus 2011(DS – (A) 0115) vor, der eine erweiterte Bedarfsdefinition vorgibt. Dementsprechend werden dann, zusätzlich zu den genannten 90 Plätzen, weitere 85 zusätzliche Krippenplätze benötigt.

 

Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Kindergarten- und Hortplätzen werden, entsprechend dem erweiterten Aktionsradius der Kindergarten- und Hortkinder, ungedeckte Bedarfe aus den unmittelbar angrenzenden Teilbereichen der Planungsbezirke Süden (Stat. Bezirke 22, 31, 32) und Südosten (Stat. Bezirke 26, 33) herangezogen. Der angrenzende Planungsbezirk Innenstadt Nord (Stat. Bezirke 11 bis 16), der vom näheren Einzugsbereich (= Innenstadt Süd) durch die Bahnlinie abgegrenzt ist, bleibt deshalb hier unberücksichtigt.

 

Für den Kindergartenbereich wurde von der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung in 2011 die Bedarfsdefinition von 85% auf 98% der Kinder zwischen vollendetem dritten Lebensjahr und Schuleintritt erhöht (siehe oben genannter Beschluss). Um diese Bedarfe zu decken werden im den drei genannten Planungsregionen (Innenstadt Süd, Süden Südosten) insgesamt 192 zusätzliche Kindergartenplätze benötigt. Auf das erweiterte Einzugsgebiet des MAN-ROLAND-Gelän­des entfallen davon 100 Kindergartenplätze.

 

Im Hortbereich werden bis 2013 noch 22 zusätzliche Plätze benötigt. Ab 2014 gilt auch für den Hortbereich eine von den Offenbacher Stadtverordneten beschlossene erweiterte Bedarfsdefinition(siehe obengenannten Beschluss). Abzüglich von 75 anderweitig innerhalb des Gebietes der drei genannten Planungsbezirken geplanten zusätzlichen Hortplätzen, werden dort insgesamt 277 zusätzliche Hortplätze benötigt. Davon entfallen auf das erweiterte Einzugsgebiet von MAN-ROLAND 150 Plätze.

 

Insgesamt werden demnach bis Ende 2014 für das Einzugsgebiet des MAN-ROLAND-Gebietes zusätzlich mindestens 175 Krippe-, 100 Kindergarten- und 150 Hortplätze benötigt.

 

Die Aufhebung des Bauverbotes in der Lärmschutzzone Tag 2 am Standort dürfte aufgrund der vorliegenden Bedarfszahlen in der Region Formsache werden. Die mit dem Regierungspräsidium abgestimmte Verfahrensweise unterstellt, dass bei entsprechend nachgewiesenen Bedarfen in der Region die Ausnahmegenehmigung regelhaft zu erwarten ist.