Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0295Ausgegeben am 15.11.2012

Eing. Dat. 15.11.2012

 

 

 

Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens mit Teilbeladung
für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 454/12 (Dez. III, Amt 37) vom 14.11.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens nach DIN 14555-3 inklusive einer notwendigen Teilbeladung für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 490.000,00 € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 490.000,00 €  stehen im Finanzhaushalt 2012 und früher unter dem Sachkonto 08100000, Untersachkonto 13000.93510 „Beschaffung von Kraftfahrzeugen“ (Produkt 02.03.01) zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Der Rüstwagen der Feuerwehr Offenbach stellt bei allen Hilfeleistungseinsätzen der Feuerwehren nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) die technische und taktische Basiskomponente der Gefahrenabwehr dar.

 

Der derzeit von der Feuerwehr Offenbach eingesetzte Rüstwagen ist aus dem Baujahr 1983 und somit das älteste Einsatzfahrzeug welches noch regelmäßig in die Gefahrenabwehr eingebunden ist. Es wurde seinerseits als dreiachsiges Fahrgestell mit einem angebauten Heckfaltkran, einer 15-Tonnen-Windenanlage und einer zulässigen Fahrzeuggesamtmasse von 22 Tonnen beschafft.

 

Das Fahrzeug ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus einsatztaktischer Sicht zu ersetzen. In seiner fast 30 Jahre alten Konfiguration entspricht es nicht mehr bzw. nur noch begrenzt den heutigen Anforderungen des Einsatzdienstes einer schlagkräftigen Feuerwehr. Anstehende regelmäßige Fahrzeugprüfungen (TÜV, Seilwindenprüfung, etc.) werden zukünftig ohne umfangreiche Reparaturen nicht mehr zu bewältigen sein. Des Weiteren stehen kostenintensive Wechsel der Hydraulikschläuche des Faltkransystems an.

 

Die aus diesen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung des Rüstwagens sieht ein Fahrzeug vor, welches sich sehr stark an die DIN 14555-Teil 3 (Rüstwagen) anlehnt, welches  in der Gesamtkonfiguration deutlich kleiner ausgeführt ist als der bisherige Rüstwagen (kein Faltkran, 8-Tonnen-Seilwinde, Fahrzeuggesamtmasse 16 Tonnen) und das trotzdem alle einsatzrelevanten technischen und taktischen Anforderungen der Feuerwehr Offenbach weitgehend erfüllen wird.

 

Die Beladung des derzeitigen Rüstwagens wurde in den letzten 30 Jahren zwar punktuell immer wieder mal um neuere Einzelgeräte ergänzt, dennoch ist sie insgesamt weitgehend überaltert und eine zumindest teilweise Ersatzbeschaffung ist bei der Fahrzeugbeschaffung zwingend mit durchzuführen.

 

Die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens soll deshalb gemäß den Vorgaben der VOL/A und den Empfehlungen des deutschen Feuerwehrverbandes in drei Losen (Fahrgestell, Aufbau und Beladung) europaweit und normgerecht ausgeschrieben werden.

 

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