Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0290/1/1Ausgegeben am 30.11.2012

Eing. Dat. 29.11.2012

 

 

 

 

 

Änderung zum Stellenplan 2013; Stellenneuschaffung im Bereich Jugendhilfe

Antrag des JHA gem. § 71 SGB VIII vom 29.11.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine zusätzliche Planstelle für eine(n) Hilfeplaner(in) zur Steuerung und Überwachung der Hilfen zur Erziehung im Besonderen Sozialen Dienst des Jugendamtes, eingruppiert nach TVöD S17, zu schaffen. Da eine Refinanzierung nicht möglich ist, sollen Einsparungen im Gesamtstellenplan dafür genutzt werden.

 

Begründung:

 

Alle sozialpädagogischen Fachkräfte der Sozialen Dienste des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main sind mit der Wahrnehmung der Aufgaben des § 8a SGB VIII beauftragt. Die Aufgaben eines Hilfeplaners für Hilfen zur Erziehung im Besonderen Sozialen Dienst sind unter Anderem:

 

·      Die persönlich zu erfolgende Überprüfung und Einschätzung des Gefährdungspotenzials für das jeweilige Kind/Jugendlichen

·      Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII (Mitwirkung und Mitgestaltung erzieherischer Hilfen durch Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personensorgeberechtigten)

·      Eigenverantwortliche Planung und Durchführung einer Hilfe zur Erziehung

·      Hilfeplangespräche

·      Bedarfsklärung, Strukturierung und fachliche Begleitung des Umgangs

·      Die Vertretung des Jugendamtes im Familiengerichtlichen Verfahren

·      Die fachliche Stellungnahme der hilfeplanenden Fachkraft gegenüber dem erkennenden Familiengericht bei Unterbringung (freiheitsentziehende Maßnahmen) Minderjähriger in der Psychiatrie nach § 1631 BGB

·      Bei akuter Kindeswohlgefährdung die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII

·      Arbeitsleitungen in formaler Hinsicht:

a)  Gewährung/Steuerung der Hilfen und deren Überwachung (Beginn-Ende)

b)  Verhandlung und Gewährung von Nebenleistungen und zusätzlichen Hilfen

c)  Fertigung der notwendigen Bescheide und Kostenübernahmezusicherungen in eigener Verantwortung

 

Aus Sicht des Jugendhilfeausschusses sind in diesem Bereich die Fallzahlen dermaßen angestiegen, dass auch hier die Belastungsgrenzen der Beschäftigten soweit überschritten sind, dass die Fallbearbeitung nur noch als reine Verwaltung möglich ist. Dies erzeugt im Sachhaushalt höhere Ausgaben als durch eine angemessene Personalausstattung erzeugt würden. Eine vermiedene oder früher beendete Heimunterbringung entspricht den Ausgaben für eine volle Sozialarbeiterstelle. Eine Reduzierung der Fallzahlen durch die Schaffung einer weiteren Stelle ist dringend angezeigt. Die Verantwortlichen werden daher gebeten über diesen Antrag positiv zu entscheiden.

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Prüfbericht des Landesrechnungshofes verwiesen, der auf den Zusammenhang zwischen Wirtschaftlichkeit und guter Personalausstattung ausdrücklich hinweist. Er empfiehlt konsequent für die Stadt Offenbach am Main und noch andere Großstädte die Aufhebung jeglicher Stellensperre in den Sozialen Diensten des Jugendamtes.

 

Zum Zeitpunkt der Überprüfung des Landesrechnungshofes lag sie entsprechend des Richtwertes des Jugendamtes bei 50. Nach Auskunft des Jugendamtes liegt die derzeitige Fallbelastung pro Mitarbeiter(in) bei über 70 Fällen. Dies entspricht einer Steigerung von mindestens 40%. Bei derzeit 5 Hilfeplaner(inne)n würde die Schaffung einer Vollzeitstelle die Fallzahlen auf den Richtwert 50 zurückführen.

 

Um die vorgeschriebene Fachlichkeit wie Wirtschaftlichkeit in den Hilfen zu gewährleisten, muss der Personalschlüssel konsequent angepasst werden. Dies wäre sowohl ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung als auch zur Gewährleistung eines zuverlässigen Kinderschutzes.