Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

 

TOP 7

Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 417/12 (Dez. II, ESO) vom 07.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0270

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.   Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2013, der im

1.1 Erfolgsplan

      bei Aufwendungen in Höhe von T€ 66.658 und Erträgen in Höhe von T€ 67.380 mit einem Jahresüberschuss von T€ 722 abschließt und im

1.2 Vermögensplan

      bei Einnahmen (Deckungsmitteln) in Höhe von T€ 6.920 und Kreditaufnahme von T€ 1.785 gegenüber einer Kredittilgung von T€ 1.588, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von T€ 315, Investitionen von T€ 4.183, Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung von T€ 1.319 und Erhöhung von Forderungen aus Straßensanierung in Höhe von T€ 1.300 ausgeglichen abschließt wird

1.3 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 600 sowie der

1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der

1.5 Finanzplanung

      gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.   Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2013 im Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf T€ 1.785 festgesetzt.

 

3.   Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 1.000 festgesetzt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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