Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 7
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 417/12 (Dez. II, ESO) vom 07.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0270
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2013, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von T€ 66.658 und Erträgen in Höhe von T€ 67.380 mit einem Jahresüberschuss von T€ 722 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmitteln) in Höhe von T€ 6.920 und Kreditaufnahme von T€ 1.785 gegenüber einer Kredittilgung von T€ 1.588, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von T€ 315, Investitionen von T€ 4.183, Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung von T€ 1.319 und Erhöhung von Forderungen aus Straßensanierung in Höhe von T€ 1.300 ausgeglichen abschließt wird
1.3 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 600 sowie der
1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
1.5 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2013 im Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf T€ 1.785 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 1.000 festgesetzt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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